Tierschutz: Anzeige gegen Kaninchenschlächter
Blutige Demonstration im Unterricht hat juristisches Nachspiel. Man müsse Kinder aber nicht in Watte packen, sagen Experten.
Düsseldorf. Der Tod gehört zum Leben. Erwachsene wissen das und seit kurzem auch einige Fünfklässler der César-Klein-Schule in der ostholsteinischen Gemeinde Ratekau. Wie unsere Zeitung berichtete, wurde dort während einer Projektwoche zum Thema Steinzeit vor den Augen der Schüler ein Kaninchen geschlachtet und anschließend im Hof gegrillt.
Die blutige Angelegenheit übernahm ein Landwirt, der Vater einer Fünfklässlerin. Eltern und Schüler seien im Vorfeld über die Aktion informiert gewesen, den Kindern habe es freigestanden, bei der Schlachtung zuzusehen oder nicht. Dennoch war die Empörung bei den Eltern groß, die Schulleitung lädt in der kommenden Woche zu einer Versammlung und hat bereits angekündigt, in Zukunft auf ähnlich plastische Demonstrationen zu verzichten. Dennoch hat die Karnickel-Causa ein Nachspiel. Eine Anzeige gegen Schulleitung und Landwirt ist gestellt, auch Tierschützer prüfen rechtliche Schritte.
Die Kinderpsychologin Dr. Ulrike Bowi von der Düsseldorfer LVR-Klinik hält es zwar für richtig, mit Kindern über Leben und Tod zu sprechen, hält die Umsetzung aber für missglückt. „Um zu demonstrieren, wie sich Menschen in der Steinzeit ernährt haben, muss man kein Kaninchen schlachten“, sagt Bowi. Ein Besuch auf einem Bauernhof hätte es auch getan.
„Man kann Kinder ruhig mit der Realität konfrontieren und muss sie nicht in Watte packen“, sagt Bowi. „Aber man darf sie nach solchen, möglicherweise traumatischen Erlebnissen keinesfalls allein lassen, sondern muss sie gemeinsam aufarbeiten.“ Martina Huxoll, stellvertretende Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes in NRW, sieht das ähnlich. „Natürlich kann man mit Kindern auch über unangenehme Dinge reden. Die Schlachtung eines Tiers ist dabei allerdings wenig sinnvoll.“