Tod der 14-jährigen Kalinka - Finale im deutsch-französischen Justizkrimi
Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige. Ihr Vater soll den Arzt, der dafür verantwortlich ist, ins Elsass verschleppt haben.
Mulhouse. Im Justizdrama um den mysteriösen Tod der 14-jährigen Französin Kalinka vor mehr als 30 Jahren steht nun ihr leiblicher Vater vor Gericht. Der heute 76-jährige André Bamberski soll 2009 die Entführung des deutschen Stiefvaters Kalinkas nach Frankreich eingefädelt haben. Nach der Verschleppung wurde der Stiefvater, der Arzt Dieter K. (79), in Frankreich vor Gericht gestellt und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bamberski hat ihn immer für den Mörder seiner Tochter gehalten.
Der Prozess gegen den leiblichen Vater Kalinkas beginnt am Donnerstag und soll bis Freitag dauern. Bamberski drohen bei einer Verurteilung wegen Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft. Mitangeklagt sind die mutmaßlichen Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll.
Bamberski hat nie bestritten, die Verschleppung zugelassen zu haben. Vor Gericht will er sich jedoch wehren. „Ich habe nicht zugegeben, diese Entführung in Auftrag gegeben zu haben“, sagte er. „Ich habe einem Projekt zugestimmt, über das ich informiert worden bin.“ Dieter K. war 2009 von seinem Wohnort in Lindau ins Elsass entführt worden. Man hatte ihn gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden. Die Polizei nahm ihn fest.
In Frankreich wurde K. dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zweimal zu 15 Jahren verurteilt, in erster Instanz im Oktober 2011 und in Berufung im Dezember 2012. Er soll vorgehabt haben, die Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau 1982 sexuell zu missbrauchen, und soll Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen dann in seinem Bett im Haus des Arztes gestorben sein. Der Stiefvater hat immer seine Unschuld beteuert.
Der Mediziner war im Jahr 1997 in Kempten bereits in einem anderen Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er eine 16-jährige Jugendliche mit Schlafmitteln ruhiggestellt und dann vergewaltigt hatte.