Tod einer Lehrerin für Verteidigung kein Mord

Bremen. Mehr als 20 Mal hat ein ehemaliger Schüler aufseine Lehrerin eingestochen: Die Verteidigung forderte am Freitag imProzess gegen den 21-Jährigen vor dem Landgericht Bremen zehn JahreHaft.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seinötig. Eine Verurteilung wegen Mordes komme nicht in Betracht. DieStaatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine Haftstraße von 15 Jahrenund ebenfalls die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert.

Die Lehrerin unterrichtete in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen an dem Gymnasium, das der junge Mann ohne Abitur verlassen hatte.

Der Schüler hatte der Frau monatelang nachspioniert. Kurz vor Weihnachten erstach er sie auf der Straße vor ihrer Wohnung in Bremen. Er war nach Einschätzung von Gutachtern erheblich vermindert schuldfähig.