Tod von Jonny K.: Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert
Der gewaltsame Tod von Jonny K. am Berliner Alexanderplatz erschütterte im vergangenen Jahr Deutschland. Der 20-Jährige starb wenige Stunden nach massiven Misshandlungen. Die Schläger sollen bis zu fünf Jahre und sechs Monate in Haft.
Berlin (dpa) - Nach der tödlichen Prügelattacke gegen Jonny K. am Berliner Alexanderplatz hat die Staatsanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft für den mutmaßlichen Haupttäter gefordert. Onur U. sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, sagte Ankläger Michael von Hagen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Der 20-Jährige habe die Angriffe auf den jungen Berliner mit einem Faustschlag ins Gesicht begonnen und die anderen Verdächtigen aufgestachelt. Die Tat sei völlig grundlos gewesen. Am Donnerstag soll das Urteil fallen.
Für fünf Mitangeklagte beantragte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten hatten zwar Schläge und Tritte gegen Jonny K. eingestanden, aber keine Verantwortung für seinen Tod übernommen.
Der 20 Jahre alte Jonny K. starb im Oktober 2012 an Gehirnblutungen. Laut Staatsanwaltschaft konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob diese durch den Sturz auf den Boden oder Tritte gegen den Kopf ausgelöst wurden. Sein Freund und der Lebensgefährte von Jonnys Schwester Tina wurde durch Faustschläge im Gesicht schwer verletzt. Der grundlose Angriff in der Öffentlichkeit habe das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigt, argumentierte der Ankläger.
Laut Plädoyer von Verteidiger Axel Weimann ist eine Schuld von Onur U. in Bezug auf Jonnys Tod nicht nachzuweisen. Sollte das Gericht dennoch zu einem anderen Schluss kommen, sei aus einer Sicht nur eine Bewährungsstrafe denkbar. Wegen der Prügel gegen Jonnys Freund beantragte der Verteidiger eine Strafe, die auf Bewährung auszusetzen sei. Onur U. hatte eigenen Angaben zufolge Jonny K. nicht geschlagen, sondern dessen Freund.
Der Anwalt von Jonny K.s Familie machte alle Angeklagten verantwortlich. Das Verhalten nach der Tat „war feige und ohne Ehre“, sagte Jörg Rehmsmeier. Die jungen Männer hatten sich nicht gekannt. Sie waren nach Feiern in Lokalen am Alexanderplatz zufällig aufeinandergetroffen.
Auch Nebenkläger Roland Weber betonte, egal, wie das Urteil ausfalle, alle seien an einem ungeheuerlichen Geschehen beteiligt. „Ein junger Mann wird einfach so totgeschlagen, in der Öffentlichkeit und aus völlig banalem Anlass“, begründete Weber die enorme Anteilnahme. Viele haben sich gefragt, ob der Alexanderplatz ein Hort des Verbrechens sei.