Tödlicher Streit um Schulfeier - Angeklagter weint vor Gericht
Die Freundin ist tot, die Stieftochter wurde schwer verletzt: Weil er nicht mit zu einer Schulfeier durfte, soll ein Mann aus Castrop-Rauxel zum Mörder geworden sein. Vor Gericht kamen ihm die Tränen.
Dortmund (dpa) - Es begann als Streit um eine Schulfeier - jetzt steht ein 47-Jähriger als mutmaßlicher Mörder vor Gericht. Weil er nicht mit zur Abschlussfeier seiner Stieftochter durfte, soll der Mann aus Castrop-Rauxel seine Lebenspartnerin erstochen und die Stieftochter lebensgefährlich verletzt haben. Am Montag forderte er für sich selbst die Todesstrafe und sagte unter Tränen: „Ich verdiene das Leben nicht mehr.“
Es war der Abend des 10. April, als das Drama begann. Der Angeklagte war sauer, weil seine neue Partnerin mit ihrem Ex-Ehemann zur Schulfeier ihrer Tochter gehen wollte - und nicht mit ihm. „Ich habe das nicht verstanden“, sagte der Angeklagte den Richtern. „Ich war eifersüchtig.“
An die Bluttat selbst will sich der 47-Jährige nicht mehr erinnern können. Er habe in der Küche der gemeinsamen Wohnung zum Messer gegriffen. Mehr wisse er nicht mehr. Dass auch seine 16-jährige Stieftochter rund 20 Stich- und Schnittverletzungen erlitten hat, will der 47-Jährige erst aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erfahren haben.
Seine Partnerin war damals direkt am Tatort verblutet. Die Messerklinge hatte die Hauptschlagader durchtrennt. „Er hat auf sie eingestochen, dann ist sie auf den Boden gefallen“, sagte die Stieftochter den Richtern. Sie habe noch versucht, ihrer Mutter zu helfen, sei dann aber selbst angegriffen worden.
Das Leben der 16-Jährigen konnten die Ärzte gerade noch retten. In ihrer Lunge steckt noch heute die Spitze einer abgebrochenen Messerklinge. Nach Angaben ihrer Anwältin ist es zu gefährlich, das Metall operativ zu entfernen. Die Arme der Schülerin sind von Narben übersät. „Hätte ich mich nicht so stark gewehrt, wäre ich jetzt wahrscheinlich auch tot“, sagte sie als Zeugin vor Gericht.
Die Schülerin hatte sich damals ins Wohnzimmer geflüchtet und von dort die Rettungskräfte alarmiert. In dieser Zeit hatte der Angeklagte sich ebenfalls mit einem Messer verletzt. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Das Schwurgericht hat außerdem signalisiert, dass im Falle einer Verurteilung auch auf besondere Schwere der Schuld erkannt werden könnte. Dann wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.