Toilettengang hinter spanischer Wand - Entschädigung für Gefangene

Das Land Nordrhein-Westfalen muss zwei ehemaligen Häftlingen des Gefängnisses in Detmold wegen unwürdiger Haftbedingungen Entschädigungen von zusammen 6500 Euro zahlen.

Düsseldorf/Detmold. Das Land Nordrhein-Westfalen muss zwei ehemaligen Häftlingen des Gefängnisses in Detmold wegen unwürdiger Haftbedingungen Entschädigungen von zusammen 6500 Euro zahlen. Das Land habe die beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegten Berufungen gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Detmold selbst wieder zurückgezogen, teilte das Justizministerium am Freitag mit. Die Häftlinge hatten unter anderem in einer Gemeinschaftszelle zur Toilette gehen müssen, die nicht räumlich vom Rest der Zelle getrennt und nicht gesondert belüftet war. Lediglich ein Sichtschutz war vor der Toilette angebracht. Nach dem Fall in Detmold ist eine umfangreiche Prüfung der Haftsituation in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens eingeleitet worden. Die Bestandsaufnahme hatte ergeben, dass im Jahr 2004 noch in etwa 600 Gemeinschaftszellen kein abgetrennter Nassbereich vorhanden war. Die Bedingungen würden sukzessive verbessert. Der Einbau etwa von Sanitärkabinen werde auch 2008 fortgesetzt, teilte das Ministerium weiter mit. Darüber hinaus sollen wegen der angespannten Raumsituation vor allem im geschlossenen Vollzug in den Gefängnissen 1200 weitere Haftplätze entstehen, davon 800 für jugendliche Straftäter. Im zu Ende gehenden Jahr seien 200 neue Plätze geschaffen worden.