Totschlags an vier ihrer Babys: Lange Haftstrafe für Mutter
Coburg (dpa) - Wegen Totschlags ist die Mutter der acht toten Babys von Wallenfells zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Mit 14 Jahren Haft für die 45-Jährige blieb das Landgericht Coburg in seinem Urteil aber knapp unter der möglichen Höchststrafe, die ein Jahr länger vorsieht.
Die Frau sei in vier Fällen schuldig, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot. Eine Verurteilung der Frau wegen Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte das Gericht ab (Az.: 105 Js 9472/15).
Die acht toten Säuglinge waren im vergangenen November im oberfränkischen Wallenfels gefunden worden. Bei vier der Babys war laut Staatsanwaltschaft nicht festzustellen, ob sie gelebt hatten oder lebensfähig gewesen wären.
Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Vater wurde vom Gericht freigesprochen. Für eine Verurteilung des 55-Jährigen etwa wegen Beihilfe zum Totschlag hätte dieser damit rechnen müssen, dass seine Frau Kinder tötet. Dafür habe das Gericht aber keinen Nachweis.
„Wenn ein solcher Fall verhandelt wird wie dieser, dann gibt es plötzlich ganz viele, die wissen, was richtig ist: dass hier eine angebliche Horror-Mutter für immer eingesperrt gehört“, sagte der Vorsitzende Richter. „Wir müssen in einem ersten Schritt versuchen, das Verhalten nachzuvollziehen. Das hat nichts damit zu tun, es zu rechtfertigen, sondern zu versuchen, es zu verstehen.“ Dann müsse juristisch entschieden werden, wie das Verhalten zu bewerten sei.
„Sie ist die Verdrängerin und nicht die die planvolle Entscheiderin“, sagte Gillot weiter. „Sicherlich handelte sie egoistisch und selbstsüchtig, aber es gibt eben auch das Motiv, die Familie zu erhalten.“ Das sei kein niederer Beweggrund - weshalb eine Verurteilung wegen Mordes nicht infrage gekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter lebenslange Haft wegen Mordes in vier Fällen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Die Mutter akzeptierte das Urteil. „Wir werden keine Revision einlegen, das ist mit meiner Mandantin abgesprochen“, sagte ihr Verteidiger Till Wagler der Deutschen Presse-Agentur. Nun kann noch die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche Revision einlegen. Die Behörde war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Im Prozess, der über nur vier Verhandlungstage lief, hatte ein psychiatrischer Gutachter die 45-Jährige für voll schuldfähig erklärt. Sie sei weder schwer psychisch krank noch alkoholabhängig.
Entdeckt worden waren die Leichen von der erwachsenen Tochter des Vaters aus erster Ehe, die in dem Wohnhaus der Familie in Wallenfels im Erdgeschoss wohnt. Er hatte ihr davon erzählt, dass seine Frau ihm gegenüber ein totes Kind im Haus erwähnt, dies am nächsten Tag aber zurückgenommen habe. Das ließ der Tochter nach eigener Aussage vor Gericht keine Ruhe, so dass sie sich auf die Suche machte. Sie rief schließlich die Polizei. Sie hatte eine Kiste gefunden, in der Rechtsmediziner später fünf der acht Leichen entdeckten.
Trotz des Gesprächs zwischen dem Noch-Ehepaar hielt das Gericht es nicht für nachgewiesen, dass der Mann damit habe rechnen müssen, dass seine Frau tatsächlich ein Kind umbringt.