Transplantation: Streit um neues Herz endet im Vergleich
Klinik hatte irakischem Flüchtling wegen Sprachproblemen Transplantation verweigert.
Bielefeld. Der Herzpatient aus dem Irak, der wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht auf eine Transplantationsliste gekommen war, hat sich mit der Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Transplantationsklinik in Bad Oeynhausen zahlt dem 62-jährigen Flüchtling 5000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf seine Forderung nach einem Schmerzensgeld von 10 000 Euro. Der 62-Jährige ist inzwischen auf der Warteliste der Uni-Klinik Münster.
Damit gab es Freitag vor dem Landgericht Bielefeld keine grundsätzliche Entscheidung über die Richtlinien der Bundesärztekammer, auf die sich die Klinik berufen hatte. Patientenschützer hatten die Richtlinien kritisiert. Sie seien so unscharf formuliert, dass bei der Anwendung pure Willkür herrsche.
Die Klinik betonte, die Zahlung der Summe sei kein Schuldeingeständnis. Man wolle nur einen jahrelangen Prozess vermeiden. Es gehe ausschließlich um das Wohl des Patienten. In diesem konkreten Fall sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Mann jederzeit und zuverlässig in seiner Sprache hätte beraten werden können. Missverständnisse bei der Beratung hätten aber dessen Leben gefährdet.
Kläger Hassan Rashow-Hussein, für den es eine Übersetzerin gab, sagte, ihm fehle für diesen langen Weg die Kraft. „Es hat ihn stark mitgenommen, dass wir dreieinhalb Jahre allein um die Prozesskostenhilfe kämpfen mussten“, sagte sein Anwalt. Die Ablehnung der Klinik hatte der Anwalt als „diskriminierend“ bezeichnet. Der Patient war vor mehr als 13 Jahren aus dem Irak geflohen. Er hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe erstritten.
Richter Wolfgang Drees hatte darauf verwiesen, dass es keine Gerichtsentscheidungen über solche Fälle gebe. Ein Prozess würde mehrere Jahre dauern.