Tricks bei Prozess um gestohlene Binden

Die Discounter-Kette kündigte nicht nur an, gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf einzulegen, sondern sprach auch noch eine erneute Kündigung aus, eine sogenannte Verdachtskündigung.

Wuppertal. Das Arbeitsgerichtsverfahren um die Remscheider Discounter-Mitarbeiterin Heidi Scherer (48), die ein Paket Damenbinden im Wert von 59 Cent gestohlen haben soll, droht zur unendlichen Geschichte zu werden: Die erste Kündigungsklage gegen Scherer hatte das Arbeitsgericht Wuppertal als unwirksam zurückgewiesen, weil Scherer nicht nachzuweisen war, dass sie den Diebstahl tatsächlich begehen wollte. "Ich bin doch keine Kriminelle", hatte sie dem Gericht unter Tränen versichert.

Doch der Arbeitgeber will die Verkäuferin offenbar unter allen Umständen loswerden: Die Discounter-Kette kündigte nicht nur an, gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf einzulegen, sondern sprach auch noch eine erneute Kündigung aus, eine sogenannte Verdachtskündigung.

Eine solche Kündigung wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben und allein schon deswegen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer zerrüttet ist.

In der Rechtswissenschaft ist es aber umstritten, ob ein Arbeitgeber noch eine Verdachtskündigung aussprechen kann, wenn zuvor - wie im Fall Scherer - eine Tatbestandskündigung als unwirksam zurückgewiesen wurde.

Die Lösung des Wuppertaler Gerichts: Das Verfahren über die neue Klage wird zurückgestellt, bis über die Berufung zum ersten Urteil entschieden wurde.