Unfallversicherung kann auch Umwege zur Schule abdecken

Berlin (dpa/tmn) - Auf dem Schulweg sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das gilt nicht nur für den kürzesten Weg - auch Umwege können abgedeckt sein, wenn sie sicherer sind.

Der Versicherungsschutz für Kinder auf dem Weg zur Schule droht lediglich zu entfallen, wenn Kinder aus anderen Gründen vom Weg abweichen, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die in Schulwegplänen eingezeichneten Routen sind immer versichert. Laufen mehrere Kinder in einer Gruppe gemeinsam zur Schule, sind sie auch dann versichert, wenn ein Schüler deshalb nicht den direkten Weg nimmt.

Bei Unterbrechungen auf dem Schulweg gibt es unterschiedliche Regeln: Geht das Kind nach der Schule zu einem Freund, um zum Beispiel gemeinsam Hausaufgaben zu machen, ist es auf dem Weg ebenfalls versichert. Vorausgesetzt, das Kind plant, mindestens zwei Stunden an diesem Ort zu bleiben und der Weg ist nicht wesentlicher weiter als der zum eigenen Zuhause. Auf dem Heimweg vom Freund zu den Eltern besteht dann aber kein Versicherungsschutz mehr.

Anders sieht es aus, wenn der ABC-Schütze nach der Schule an dritter Stelle betreut wird - zum Beispiel, weil die Eltern bis abends arbeiten. Dann ist es nicht nur auf dem Weg von der Schule zur Betreuungsstätte unfallversichert, sondern auch anschließend auf dem Weg nach Hause.