Urteil Deutliche Strafe für den Windelwerfer

Düsseldorf · Ein Streit um eine unsachgemäß entsorgte volle Baby-Windel ist in Düsseldorf eskaliert und vor Gericht gelandet. Gegen den Vater des Babys wurde eine deutliche Strafe verhängt.

Ein handfest ausgetragener Streit um eine volle Windel soll an diesem Freitag am Düsseldorfer Amtsgericht aufgerollt werden. Angeklagt ist ein 42-jähriger Vater wegen Körperverletzung.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Ein handfest ausgetragener Streit um eine volle Baby-Windel ist in Düsseldorf mit zehn Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro geahndet worden. Der Fall sollte am Freitag am Düsseldorfer Amtsgericht aufgerollt werden, doch auch der dritte Anlauf scheiterte. Erneut tauchte der Angeklagte nicht auf: Er habe zum zweiten Mal eine Corona-Infektion, hieß es.

Die Amtsrichterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl gegen den 42-jährigen Geschäftsführer aus Ratingen. Wegen tätlicher Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung erhielt er die zehnmonatige Bewährungsstrafe. Außerdem muss der Windelwerfer jeweils 500 Euro an die drei Geschädigten zahlen. Der Verteidiger hatte den Strafbefehl angeregt. „Er ist halt sehr empfindlich, was Corona angeht“, sagte er über seinen Mandanten. „Der Vorfall tut ihm leid.“

Laut Anklage hatte der Mann sein Kind im Oktober 2019 auf der Düsseldorfer Königsallee gewickelt und die volle Baby-Windel danach einfach in den Wassergraben der Prachtmeile geworfen.

Als ihn eine Passantin deswegen zur Rede stellte, soll er davongelaufen sein. Doch die inzwischen 31-Jährige habe den Windelwerfer mit ihrem Freund und weiteren Passanten hartnäckig verfolgt und dabei die Polizei alarmiert. Als sie begann, den Vater zu filmen, eskalierte den Angaben zufolge die Situation.

Der 42-Jährige hatte die Frau bespuckt und ihr ins Gesicht geschlagen. Auf einer Rolltreppe hatte er sich dann umgedreht und ihr in den Bauch getreten. Ihr Freund konnte ihren Sturz auf der Rolltreppe verhindern. Später gab der Geschäftsführer an, sich verfolgt und bedroht gefühlt zu haben.

Ein weiterer Verfolger, ein 34-Jähriger Mann, der den aufgebrachten Windelwerfer zu beruhigen versuchte, wurde ebenfalls getreten. „Er hat damals als frischer Vater unter Stress gestanden“, erklärte der Verteidiger des 42-Jährigen. Den Windelwurf selbst ahndete das Gericht nicht. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

(dpa/lnw)