Urteil: Frau muss Kirchenmusik dulden
Nachbarin des Doms klagte gegen lautes und „deprimierendes“ Orgelspiel – ohne Erfolg.
Verden. Eine Nachbarin des Verdener Doms muss auch künftig Kirchenmusik aus dem Gotteshaus ertragen. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt wies ihre Klage gegen die angeblich zu laute geistliche Musik zurück.
"Der Dom ist Zentrum religiösen Lebens", sagt der Vorsitzende Richter Stefan Koch am Mittwoch. Es gelte deshalb der Grundsatz der Religionsfreiheit. Zudem würden die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten.
Lästig, laut, deprimierend - vom Orgelspiel des Doms hatte sich die Frau seit Jahren gestört gefühlt. Nach vielen vergeblichen Gesprächen zog die pensionierte Lehrerin vor Gericht. In einem Zivilprozess gegen die Domgemeinde wollte sie laute Kirchenmusik, die nach draußen dringt, verbieten lassen. Sie klagte auf Unterlassen. Ausgerechnet am Buß- und Bettag traf das Landgericht nun seine Entscheidung.
Der gotische Dom ist das Wahrzeichen der Stadt an der Aller, 1490 wurde der heutige Bau fertiggestellt. "Der Dom hat eine herausragende Stellung in Verden", betont der Richter. Das Grundstück, auf dem die Klägerin schon seit 1972 mit ihrem Mann lebt, grenzt genau an den Dom.
Auch zum Zeitpunkt der Entscheidung für das neue Haus sei in der Kirche schon musiziert worden, sagt Koch. Die Kammer könne das subjektive Empfinden der Klägerin nicht berücksichtigen, sondern müsse vom Durchschnittsbürger ausgehen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum diese religiöse Musik traurig machen solle.
Die Nachbarin ist der Meinung, dass seit 2003 häufiger in dem Gotteshaus musiziert wird als früher. Vor allem der Unterricht ist der Frau ein Dorn im Auge, denn Kirchenchöre, Orgelschüler und ein Posaunenchor proben regelmäßig.
"Sie kann es nicht mehr hören", meint der Anwalt der Frau, Gero Landzettel. "Wir legen es nicht darauf an, uns provozierend zu verhalten", sagt Dom-Kantor Tillmann Benfer. Man habe im Sommer bei großer Hitze teilweise sogar bei geschlossenen Fenstern musiziert, um die Nachbarin nicht zu stören. Doch das sei auf Dauer nicht auszuhalten gewesen.
Die Klägerin war zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Nach Angaben ihres Anwalts ist noch nicht entschieden, ob Berufung einlegt wird. Damit rechnet jedoch der Anwalt der Domgemeinde, Björn Diering. Schließlich hatte die Frau schon einen Vergleichsvorschlag abgelehnt.