Urteil gegen Ex-BLB-Chef rechtskräftig

Korruptionsaffäre: Ferdinand Tiggemann muss in Haft.

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Düsseldorf/Karlsruhe. In der millionenschweren Korruptionsaffäre um den landeseigenen Baubetrieb BLB ist das Hafturteil wegen Bestechlichkeit gegen den einstigen Geschäftsführer rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern mit. Das Landgericht Düsseldorf hatte den ehemaligen Chef des größten nordrhein-westfälischen Landesbetriebs, Ferdinand Tiggemann, im Februar 2017 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH als unbegründet. In dem Prozess ging es um Korruption bei landeseigenen Bauprojekten in NRW.

Laut dem Düsseldorfer Urteil hatte Tiggemann die ihm als Geschäftsführer bekannt gewordenen Informationen über anstehende Bauprojekte unbefugt an seinen langjährigen Bekannten, einen als unseriös geltenden Makler, weitergegeben. Dieser habe die Erkenntnisse genutzt, um die Kosten des Ankaufs der benötigten Grundstücke für den BLB in die Höhe zu treiben. Allein in den drei abgeurteilten Tatkomplexen entstand dem Steuerzahler nach Gerichtsangaben ein Schaden in Höhe von sechs Millionen Euro. Auch beim Bau des Gerichtsgebäudes in Düsseldorf sei Schmiergeld geflossen, befanden die Richter. lnw