Urteil: Irreführende Werbung für E-Zigaretten unzulässig
Hamm (dpa) - Der Konsum von E-Zigaretten ist nicht unbedenklich - irreführende Werbeslogans wurden deswegen per Gerichtsurteil für unzulässig erklärt. Bislang ist nämlich noch nicht viel zu Sicherheit und Langzeitfolgen der elektronischen Glimmstängel bekannt.
Werbeslogans, wonach E-Zigaretten sehr viel weniger schaden als Tabakzigaretten, führen laut einem Gerichtsurteil in die Irre und sind daher unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm am Freitag (8. November). Eine Vertreiberfirma hatte ihre Produkte mit den Aussagen „mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ und „enthält als einzigen Schadstoff Nikotin“ angepriesen. Das hielten die Richter für irreführend (Az.: 4 U 91/13) und bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Ein vorgelegtes Gutachten habe zwar ergeben, dass E-Zigaretten, in denen elektronisch sogenannte Liquids verdampfen und dann inhaliert werden, deutlich weniger giftig als herkömmliche Zigaretten seien. Das Gericht verwies aber auf fehlende aussagekräftige Untersuchungen zur Sicherheit und Langzeitfolgen von E-Zigaretten. Deshalb seien die Werbeaussagen unzulässig. Die Behauptung zum einzigen Schadstoff Nikotin bewertete das Gericht sogar als falsch. Die Hauptbestandteile der Liquids (Propylenglycol) seien zwar harmloser als Nikotin, aber nicht unbedenklich.