Verbraucherschützer mahnen „Klartext“ auf Lebensmittelpackungen an
Berlin (dpa) - Gänseleber-Pastete mit viel Schweinefleisch, Rosinen statt aufgedruckter Trauben, Orangen-Sauce nur mit Aromen: Für einen besseren Schutz vor Etikettenschwindel auf Lebensmittel-Verpackungen dringen die Verbraucherzentralen auf schärfere Regeln.
„Wir brauchen mehr Klartext“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen, am Donnerstag. Viele Kunden fühlten sich nach wie vor durch Begriffe und Bilder auf Produkten oder in der Werbung getäuscht. Beim Portal „Lebensmittelklarheit“, das der vzbv betreibt, seien nach zwei Jahren mittlerweile mehr als 7300 Verbraucher-Beschwerden eingegangen, vor allem wegen Zutaten.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, Kunden hätten Anspruch auf klare und wahre Kennzeichnung und erwarten dies auch. „Täuschung und Irreführung sind verboten. Wer das als Hersteller ignoriert, muss auch in Kauf nehmen, dass er bei den Kunden nicht so gut dasteht“, sagte Aigner, deren Haus das Portal fördert. Nach vzbv- Angaben wurden dort 360 Produkte nach Prüfung und mit Stellungnahme der Hersteller veröffentlicht. Jeder dritte Anbieter habe daraufhin die Aufmachung eines kritisierten Produkts geändert.
Billen begrüßte solche Reaktionen, forderte aber von der künftigen Bundesregierung: „Wir brauchen verbindliche Vorgaben für alle.“ Eine verständliche Beschreibung des Produkts gehöre auf die Vorderseite von Packungen. Abbildungen müssten der Wirklichkeit entsprechen. Auf Aromen müsse ebenfalls vorn auf der Packung hingewiesen werden. Um die regionale Herkunft von Produkten anzugeben, seien verschleiernde Aussagen wie „hergestellt für...“ nicht aussagekräftig.
Der Dach-Verein „Die Lebensmittelwirtschaft“ zeigte sich offen für Diskussionen, kritisierte aber das Portal. Dort werde „die Meinung einiger hundert Verbraucher herangezogen, um die Bundesregierung zu neuen gesetzlichen Reglementierungen aufzufordern“. Tausende Fragen, die Verbraucher direkt an Unternehmen richteten, spiegelten diese Themen nicht wider.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hielt Aigner vor, bei Gesetzesänderungen, die für einen effektiven Täuschungsschutz nötig seien, „praktisch nichts“ getan zu haben.