Verfassungsgericht: Suhrkamp-Rettung kann weitergehen

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg frei gemacht für die Rettung des Suhrkamp-Verlages. Es entschied, dass das Traditionshaus eine Aktiengesellschaft werden darf.

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Am Freitag veröffentlichten die Verfassungsrichter die in der Literaturbranche mit Spannung erwartete Entscheidung: Sie wiesen den Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach ab. Barlach ist strikt gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit-in eine Aktiengesellschaft vorsieht. (2 BvR 1978/13)

Die Verfassungsrichter entschieden nach einer in Eilsachen üblichen Folgenabwägung: Wenn die Umwandlung jetzt nicht weiter gehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger viel größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.

Es „besteht ein erhebliches Risiko, dass bei einer weiteren Verzögerung die durch den Insolvenzplan beabsichtigte Sanierung endgültig scheitert und die Schuldnerin (der Verlag, Anm.d.R.) zerschlagen wird“, teilten die Richter des Zweiten Senats mit. Denn der Verlag habe durch eine eidesstattliche Versicherung seines Geschäftsführers „glaubhaft gemacht“, dass er bei einer weiteren Verzögerung spätestens ab Juni 2015 zahlungsunfähig wäre.

Suhrkamp will nun zügig Fakten schaffen und eine Aktiengesellschaft werden. Der Weg zur vollständigen Umsetzung des Insolvenzplans sei endgültig frei, erklärte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil.

„Rein theoretisch könnte noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden“, sagte Insolvenzrechtsexperte Achim Frank von der Kanzlei Schultze & Braun. Der Anwalt hält das aber für keinen aussichtsreichen Schritt. Beim EGMR müsse ein Kläger die Verletzung europäischer Menschenrechte geltend machen. In diesem Rechtsstreit gehe es aber um rein deutsches Insolvenzverfahrensrecht, erläuterte der Experte.

Barlach war gegen die Pläne der Verlagschefin durch alle Instanzen bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen. Denn für den Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, würde die Umwandlung einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte bedeuten: Er behielte zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, könnte aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr in das Alltagsgeschäft des Verlages eingreifen. Das war auch eines der Ziele des Insolvenzplans.

Die Richter entschieden aber noch nicht über eine Verfassungsbeschwerde, die Barlach gegen den Insolvenzplan eingelegt hatte. Die Richter müssen in einem sogenannten Hauptsacheverfahren noch klären, ob die Grundrechte der Barlach-Minderheitsgesellschaft durch die Umwandlung verletzt worden sind. Hier ist noch alles offen, denn nach Angaben eines Gerichtssprechers nimmt die Eilentscheidung den späteren Richterspruch über die Verfassungsbeschwerde nicht vorweg.

Der von Peter Suhrkamp 1950 gegründete Haus gilt als eine der wichtigsten Verlage der Bundesrepublik mit namhaften Autoren aus Literatur und Wissenschaft.