Vergewaltiger wird wie geplant aus Haft entlassen

Münster (dpa). - Staatsanwaltschaft erfolglos: Ein zu zehnJahren Haft verurteilter Vergewaltiger (53) kommt nach voller Verbüßungseiner Strafe Ende dieses Jahres auf freien Fuß.

Das LandgerichtMünster lehnte am Montag die von der Staatsanwaltschaft gefordertenachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Der Mann aus Rheine hatte imOktober 2000 die frühere Kindergärtnerin seines Sohnes brutalvergewaltigt und war 2001 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden - einespätere Sicherungsverwahrung war nicht verhängt worden.

Zu dem Verfahren war es gekommen, weil die Anklagebehörde nach Vorlageeines neuen Gutachtens von einer weiteren Gefährdung für dieÖffentlichkeit durch den mehrfach vorbestraften Maler ausging. ZweiPsychiater waren zu der Einschätzung gekommen, der 53-Jährige werde mithoher Wahrscheinlichkeit wieder straffällig.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es keine neuenGründe gebe, die die Sicherungsverwahrung rechtfertigen würden. Nachder Verurteilung von 2001 sei nichts Neues passiert. Somit habe dieKammer keine andere Möglichkeit, als den Antrag abzulehnen.

Der Mann hatte die Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung gelocktund gefesselt, bevor er sich an ihr verging. Zuvor war er bereits wegeneiner anderen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.