Vergewaltigung vorgetäuscht: Frau muss mehr als drei Jahre hinter Gitter
Dortmund (dpa). Eine 41-jährige Frau aus Hamm ist am Montag wegen Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hatte im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht gestanden, ihren früheren Freund zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt zu haben.
Ihr Ex-Partner war im Jahr 2002 zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bis auf den letzten Tag abgesessen. Erst nach seiner Haftentlassung hatte die 41-Jährige ihre Lebenslüge beendet. Als Motiv hatte sie angegeben, dass sie ihren Ex-Partner damals aus dem Weg räumen wollte.
Parallel zum Dortmunder Strafverfahren betreibt der 46-Jährige zurzeit ein Wiederaufnahmeverfahren am Essener Landgericht. Dort soll seine Verurteilung wegen Vergewaltigung in einen Freispruch umgewandelt werden. Die gegen seine Ex-Freundin verhängte Strafe kommentierte er nach Prozessende mit nur zwei Worten: „Zu gering.“