Düsseldorf Verständnis für das Burka-Verbot
Die Verantwortlichen versuchen in Gesprächen, individuelle Lösungen zu finden. Das Schulministerium unterstützt diese Vorgehensweise.
Düsseldorf/Wuppertal. Kopftuch-Verbot, Burka-Verbot — die Schlagworte wecken in öffentlichen Diskussionen immer wieder Emotionen, Gesetze werden immer wieder gefordert, zum Teil beschlossen, zum Teil verworfen. Was die komplette Verschleierung betrifft, hat eine kleine Schule in Düsseldorf nun für sich einen Weg gefunden, das nicht zu dulden. Die Reaktionen sind überwiegend positiv.
Kornelius Knettel leitet eine Grundschule in Düsseldorf-Oberbilk, auch dort leben viele muslimische Familien. Komplett verschleierte Frauen hat Knettel dort aber noch nicht erlebt „Ich kann die Entscheidung aber verstehen und finde es gut, dass die Schule es gemeinsam mit den Eltern getroffen hat.“ Es sei schließlich vor allem ein symbolischer Schritt. Eine Handhabe zur Durchsetzung des Verbots gebe es nicht, somit also auch keine Drohung mit Sanktionen.
Abdussalah El Hamrouni gibt an mehreren Düsseldorfer Schulen islamischen Religionsunterricht. Auch er äußert Verständnis für den Schritt der Grundschule. Fachlich führt der Islamwissenschaftler aus: „Die volle Verschleierung ist im Islam keine religiöse Pflicht, es handelt sich lediglich um eine alte arabische Tradition.“
Auch El Hamrouni begegnet im Alltag keinen Burkaträgerinnen. Anders Regine Brochhagen, die Leiterin der Joseph-Beuys-Gesamtschule in Düsseldorf: „Wir hatten eine Schülerin.“ Die Schulleitung bat das Mädchen zum Gespräch, man einigte sich darauf, dass es in der Schule das Gesicht nicht verhüllt. Das Fazit der Rektorin: „Wir versuchen es immer im Gespräch, Verbote bringen nichts.“
In Wuppertal hat es laut Stadtsprecherin Martina Eckermann noch keine vergleichbaren Fälle gegeben. Vor einigen Jahren sei eine Mutter voll verschleiert zur Schulanmeldung erschienen. In einem Gespräch konnte dann aber geklärt werden, dass Kinder und auch Eltern im Schulalltag erkennbar sein müssen. „Man muss die Situation differenziert sehen“, sagt Eckermann. „Die Schulen dürfen durchaus ihr Hausrecht ausüben, allerdings sollte man bei Problemen im Dialog bleiben.“
Eine mögliche Lösung sei, nach Absprache jemand anderen mit der Abholung des Kindes zu beauftragen oder vor der Schule auf den Nachwuchs zu warten. Eckermann ist für individuelle Lösungen: „Auch die Kinder haben ein Anrecht auf einen religiösen Status.“
Kritisch sieht sie die Situation nicht nur an Schulen, sondern auch an Kindertagesstätten. Bei einer Burka könnten die Lehrer und Erzieher nicht erkennen, ob es wirklich ein Elternteil ist, das sein Kind abholt. „Besonders bei geteiltem Sorgerecht ist es schwierig zu sagen, ob die verschleierte Person auch wirklich ein Erziehungsberechtigter ist.“
Eine Sprecherin des NRW-Schulministeriums sagt unserer Zeitung, dass Schulen Orte des Miteinanders seien und offene Kommunikation bräuchten. Gleichzeitig erklärt sie aber, dass Eltern ein Schulgelände unter Umständen nicht betreten dürften, wenn dies die Schulordnung festgelegt habe. So soll ein ungestörter Unterrichtsablauf gewährleistet werden.