Vorsorgevollmacht gibt Angehörigen mehr Entscheidungsrechte
Berlin (dpa/tmn) - Für eine umfassende Vorsorge im Krankheitsfall reicht eine Patientenverfügung allein nicht aus. Erst mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige wichtige Entscheidungen treffen.
Andernfalls seien ihnen die Hände gebunden, selbst wenn sie mit dem Schwerkranken verheiratet oder eng verwandt seien, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin. Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlege, regele die Vorsorgevollmacht alles von der Umsetzung der Verfügung bis zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Die UPD rät, die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich zu erteilen. Dazu können Vordrucke genutzt werden, die unter anderem bei den Justizministerien des Bundes und der Länder erhältlich seien.