Post Wunschtermin für Pakete im Test: Nur 16 von 40 kamen pünktlich

Wer sich die Zustellung von Paketen an einem bestimmten Tag aussucht, wartet oftmals vergeblich. Die Zahl der Beschwerden steigt.

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Düsseldorf. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, hat für die Zustellung von Paketen Alternativen. Etwa dieses bei der Packstation oder im Paketshop abgeben zu lassen. Oder beim Nachbarn. Oder an einem vereinbarten Ablageort, etwa in der Garage (dazu später mehr). Und es gibt die Variante, dass man sich das Paket an einem festgelegten Samstag zustellen lässt, an dem man garantiert zu Hause ist. Und dann wartet man. Und wartet. Doch niemand klingelt.

Eben dieses Ärgernis passiert häufiger, betont Julian Graf, bei der Verbraucherzentrale NRW zuständig für das Projekt „Paketärger“. Immer wieder hätten sich Paketkunden über den unzuverlässigen Service beschwert. Woraufhin die Verbraucherschützer aktiv wurden: Sie versandten im August jeweils zehn Pakete mit DHL, DPD, GLS und Hermes an private Empfänger, die ihre Paketpost an einem bestimmten Samstag in Empfang nehmen sollten. Ergebnis: Von den 40 versandten Paketen kamen lediglich 16 wunschgemäß am ausgeguckten Samstag an.

Auf ihrer Internetplattform paket-aerger.de bietet die Verbraucherzentrale ein Forum an, das über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen informiert und eine Plattform bereitstellt, auf der Paketkunden persönliche Erfahrungen mit Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen können. In Zeiten des stark zunehmenden Onlinehandels steigt die Zahl der Paket-Zustellungen ebenso dramatisch an. Und auch die Beschwerdefälle. In den vergangenen zwei Jahren verzeichnete das Beschwerdeforum mehr als 21 000 Einträge.

Ziel der Plattform ist, die Zuverlässigkeit und Beachtung von Kundenrechten bei Paketzustelldiensten zu erhöhen. Richtig weiterhelfen können die Verbraucherschützer in solchen Fällen wie der Nichtzustellung am festgelegten Tag allerdings auch nicht. Letztlich muss sich der Kunde dann mit dem Zusteller streiten.

Allerdings geben die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite Tipps, wie Ärger vorzubeugen ist. Beispielsweise bei dem Thema eines vereinbarten Ablageorts. Also dem Auftrag an den Zusteller, das Paket etwa in der Garage abzulegen. Die Vorteile einer solchen Vereinbarung, so sehen das auch die Verbraucherschützer, liegen auf der Hand: Der Empfänger kommt nach Hause und nimmt sein Paket am Wunschort entgegen — kein Klingeln beim Nachbarn oder Laufen zum Paketshop. Und für den Zusteller ist es auch eine feine Sache, weil er das Paket eben nicht persönlich beim Empfänger abliefern muss. Doch groß ist auch das Risiko für den Empfänger, so warnen die Verbraucherschützer: Für Schäden oder Verlust haftet der Paketdienstleister nach Ablieferung am Wunschort nämlich grundsätzlich nicht mehr. Das Risiko liegt dann beim Empfänger des Pakets. Der Rat: eine solche Vereinbarung nur in gut überlegten Einzelfällen abzuschließen.