Zoff um Corona-Impfstoff EU veröffentlicht Astrazeneca-Vertrag - Das steht drin

Brüssel · Im Impfstoffstreit hat die EU-Kommission den Rahmenvertrag mit dem Pharmakonzern Astrazeneca veröffentlicht. Darunter sind auch die für das erste Quartal vorgesehenen Liefermengen, um die seit Tagen ein heftiger Streit tobt.

Medizinisches Personal befüllt eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Oxford/Astrazeneca.

Foto: dpa/Owen Humphreys

Im Impfstoffstreit hat die EU-Kommission am Freitag ihren Rahmenvertrag mit dem Pharmakonzern Astrazeneca veröffentlicht. Wichtige Passagen des Dokuments vom August 2020 wurden allerdings unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Darunter sind auch die für das erste Quartal vorgesehenen Liefermengen, um die seit Tagen ein heftiger Streit tobt.

Die EU-Kommission begrüßte gleichwohl die Bereitschaft des Unternehmens zu mehr Transparenz. Dies sei wichtig, um Vertrauen der Europäer aufzubauen und sicherzustellen, dass sie sich auf Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe in der EU verlassen könnten. Die Kommission hoffe, alle Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen zu können.

Astrazeneca hatte vor einer Woche mitgeteilt, dass die EU nach der erwarteten Zulassung im ersten Quartal nur einen kleinen Teil der bestellten Menge erhalten soll. Als Grund wurden Produktionsprobleme genannt. Die EU-Kommission drängt das Unternehmen, die Kürzung zurückzunehmen.

Corona-Impfstoff-Zoff mit Astrazeneca: Klausel soll laut EU Fehlverhalten belegen

Die Brüsseler Behörde stellte das 41 Seiten lange Dokument am Freitag auf ihrer Webseite bereit. Große Teile des Vertrages unter anderem zu vereinbarten Preisen und Liefermengen wurden allerdings geschwärzt.

Brüssel hofft so, im Streit mit dem Hersteller um ausbleibende Impfstofflieferungen dessen Fehlverhalten zu belegen. Astrazeneca hatte vergangene Woche angekündigt, der EU zunächst deutlich weniger Impfstoff zu liefern als vorgesehen.

Unternehmens-Chef Pascal Soriot hatte dies unter anderem damit begründet, dass sein Unternehmen sich nicht zu festen Liefermengen verpflichtet habe. Im Rahmen einer sogenannte Best-Effort-Klausel sei lediglich zugesichert worden, das Unternehmen werde sein "Bestes" geben.

In dem von der Kommission veröffentlichten Dokument ist tatsächlich mehrmals von "besten vernünftigen Bemühungen" die Rede. Astrazeneca werde diese etwa unternehmen, um die vereinbarten Dosen zu liefern und nach Möglichkeit in Werken in der EU zu produzieren.

Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen galten diese Klauseln jedoch nur so lange, wie das Vakzin sich noch in der Entwicklung befand. Die Kommission hatte den Vertrag bereits im August abgeschlossen. Das Astrazeneca-Mittel wird voraussichtlich an diesem Freitag eine Zulassung für den EU-Markt erhalten.

Brüssel stört sich bei den Ankündigungen von Lieferengpässen des Unternehmens zudem besonders daran, dass Großbritannien und andere Nicht-EU-Länder offenbar weiterhin ungekürzte Mengen erhalten sollen. Astrazeneca-Chef Soriot hatte in diesem Zusammenhang auf den frühzeitigeren Vertragsabschluss der Briten mit seinem Unternehmen verwiesen.

Auch dieses Argument weist die Kommission strikt zurück. Das Unternehmen habe zugesichert, "dass keine anderen Verpflichtungen einer Erfüllung dieses Vertrages entgegenstünden" - auch kein früherer Vertragsabschluss mit Großbritannien, sagte von der Leyen.

(afp/dpa)