Zugverbot für Karnevalsschläger?
Die Polizei droht Tätern mit Aufenthaltsverboten.
Burscheid/Düsseldorf. Pöbeleien, und Schlägereien sind Bestandteil der Karnevalstage. Die Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis hat genug davon. 40 Personen nahmen sie in Gewahrsam — Tendenz steigend. Daher will die Kreispolizeibehörde prüfen, ob sie bekannte Gewalttäter im kommenden Jahr von Karnevalsumzügen fernhalten kann. Mit einem Aufenthaltsverbot auf Zeit.
„Rädelsführer, die immer wieder bei einem Karnevalszug auffällig geworden sind, sollen 2014 zu Hause bleiben“, sagt Peter Raubuch, Sprecher der Kreispolizei Rhein-Berg. Die 40 Täter sollen überprüft werden. Haben sie Straftaten wie Körperverletzung begangen, bekommen sie Post. Inhalt: das Verbot, konkrete Gebiete an Veranstaltungstagen zu betreten. Kommen sie doch, drohen 500 Euro Zwangsgeld.
Bedenken, dass das Verbot nicht durchsetzbar ist, hat Raubuch nicht. Nach dem Polizeigesetz dürften die Beamten Platzverweise aussprechen, um Gefahr abzuwehren. „Rechtlich nicht umsetzbar“, sagt hingegen die Kölner Rechtsanwältin Tanja Lehmann. Das verstoße gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. „Es muss konkrete Hinweise geben, dass die Personen auch 2014 Straftaten begehen wollen.“
Andere Städte in der Region reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß. Weder in Düsseldorf, Wuppertal, Krefeld noch Mönchengladbach hat die Polizei derartige Verbote bislang umgesetzt oder auch nur in Erwägung gezogen. Zum einen feierten die Jecken in diesem Jahr dort ruhig, zum anderen sei das Verbot im Gegensatz zu Fußballspielen kaum durchzusetzen, weil die Menschen verkleidet sind.