Analyse: Köhlers Bedenken gegen Sperren im Internet
Der Bundspräsident zögert, das Gesetz zu unterzeichnen. Denn es ist sehr angreifbar.
Berlin. Offiziell ist alles im grünen Bereich. Der Bundespräsident brauche nur "ergänzende Informationen". In Wahrheit zögert Horst Köhler, das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet zu unterzeichnen. Er hat Bedenken. Seine Bitte nach Auskunft ist ein Wink mit dem Zaunpfahl. Auch die Regierung ist mit dem Gesetz nicht glücklich. Es ist ein Lehrbeispiel aus der Politik über den Unterschied zwischen "gut gemeint" und "gut gemacht".
Umstritten ist schon, ob der Bund zuständig ist. Zudem wurde stets kritisch angemerkt, dass die Sperrung der Seiten leicht zu umgehen sei. Vor allem wird in Grundrechte eingegriffen: in das Fernmeldegeheimnis, die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit der Internet-Provider. Dazu kommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Datenschützer betonen. Das Gesetz ist extrem angreifbar.
Verabschiedet wurde es von der alten Regierung. Union und FDP vereinbarten aber, die Seiten lieber zu löschen als zu sperren und das Gesetz erst mal ein Jahr nicht anzuwenden. Köhler muss sich fragen, ob noch jemand im Bundestag dieses Gesetz will.
Sein Entstehungsprozess war fragwürdig. Es war eine einsame Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Vom ersten Tag an waren alle Bedenken bekannt. Aber der Wahlkampf warf seine Schatten voraus, und so ließ sich SPD auf das Vorhaben ein. "Muss das sein?", fragte der damalige SPD-Chef Franz Müntefering seinen Fraktionschef Peter Struck. Der sorgte sich, dass die SPD bei einem Nein an den Pranger gestellt wird.
Nun gibt es vier Möglichkeiten: Köhler unterschreibt das Gesetz nicht. Stillschweigend gehen alle zur Tagesordnung über. Oder er zeichnet es ab. Die Behörden wenden es aber defensiv an, was ganz im Sinne der neuen Regierung ist. Ein dritter Weg wäre ein komplett neues Gesetz. Die vierte Möglichkeit: Köhler zeichnet das Gesetz ab, früher oder später beschreitet ein Betroffener den Klageweg; die Verfassungsrichter zeigen auf, was geht und was nicht.
Der Bundespräsident hat sich schon mehrmals quergestellt und geweigert, ein Gesetz zu unterzeichnen. Die Unterschrift unter den EU-Reformvertrag zögerte Köhler hinaus, um ein Urteil abzuwarten. Zeit gewinnt Köhler auch jetzt mit der Bitte nach Auskunft - eine Denkpause, die Bundestag und Regierung nötig haben.