Arbeitszimmer: Profitieren werden am Ende vor allem Lehrer

Das Karlsruher Urteil zur Besteuerung von Arbeitszimmern bringt nur wenigen Berufsgruppen etwas.

Karlsruhe. Die "Arbeitszimmer-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts liest sich so abstrakt, wie es bei Urteilen zu Steuergesetzen oft der Fall ist. Konkret kann sich über die Karlsruher Entscheidung vor allem eine Berufsgruppe freuen: die Lehrer.

Nach der Entscheidung des Zweiten Senats muss das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause dann anerkennen, wenn dem Berufstätigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Begründet wird dies mit dem Gebot der Gleichbehandlung und dem "objektiven Nettoprinzip", wonach betrieblich oder beruflich veranlasste Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen sind.

Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer dagegen geklagt, dass die Kosten für das Arbeitszimmer in seinem Haus nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt wurden.

Nun erklärten die Richter eine Regelung für verfassungswidrig, mit der die Große Koalition 2007 die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten von Arbeitszimmern in der eigenen Wohnung eingeschränkt hatte. Demnach konnten die Kosten nur noch geltend gemacht werden, "wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet".

Für Berufstätige, die nur von zu Hause aus arbeiten, ändert sich also nichts: Sie konnten die Kosten für ihr Arbeitszimmer schon immer voll geltend machen.

Wer hingegen einen Platz in seiner Firma hat, aber einen Teil der Arbeit im "home office" erledigt, dem hilft auch die neue Entscheidung nichts: Sie betrifft nur Berufstätige, die keinen anderen Arbeitsplatz haben.

"Ein Lehrer ist dafür ein Paradebeispiel", heißt es beim Deutschen Steuerberaterverband. Gibt es weitere Beispiele? Etwa Handelsvertreter, die zwar angestellt sind, aber keinen eigenen Arbeitsplatz haben.

Letztlich dürfte aber die Liste derer, denen die Entscheidung "mehr Netto vom Brutto" bringt, überschaubar sein. Dennoch rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft mit Mindereinnahmen von rund 700Millionen Euro pro Jahr. Das Urteil bedeute, "dass die circa 800000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können", sagte der Vorsitzende Dieter Ondracek.