Droht NSA-Ausschussmitgliedern Strafverfolgung in USA?
Berlin (dpa) - Den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses könnte nach einem Medienbericht in den USA eine Strafverfolgung drohen, wenn sie den US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden vernehmen.
Das berichtete „Spiegel Online“ unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des Washingtoner Anwalts Jeffrey Harris, das Teil der Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Vernehmung Snowdens in Deutschland ist. Die Stellungnahme dürfte dem Bundestagsausschuss zur Spionageaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA an diesem Freitag offiziell zugeleitet werden.
US-Anwalt Harris bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, für die Bundesregierung ein Gutachten verfasst zu haben, äußerte sich aber nicht zu dessen Ergebnis. „Spiegel Online“ zufolge sieht er es als eine in den USA strafbare Handlung an, wenn Snowden durch deutsche Parlamentarier veranlasst wird, geheime Informationen preiszugeben. Gegebenenfalls könne das als Diebstahl staatlichen Eigentums gewertet werden. Je nach Faktenlage könnten Strafverfolger gar von einer Verschwörung (conspiracy) ausgehen, hieß es. Schon die Vereinbarung, Snowden zu befragen, könne als kriminelle Verabredung gewertet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob Snowden in Deutschland, Russland oder woanders vernommen werde.
Die deutschen Abgeordneten könnten sich dem Bericht zufolge auch nicht auf ihre Immunität als Bundestagsabgeordneten verlassen. Die USA würden diese möglicherweise zwar anerkennen, sie seien „aber nicht dazu verpflichtet“, schrieb das Internetportal weiter.