EU-Einreiseverbot für syrische Regimegrößen

Brüssel/Damaskus (dpa) - Die EU hat ein Einreiseverbot gegen den Bruder des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad, Maher al-Assad, und zwölf weitere Führungspersonen des Regimes erlassen.

Die wegen der gewaltsamen Unterdrückung der Opposition verhängten Sanktionen richten sich vorerst nicht gegen den Präsidenten. Außenminister Guido Westerwelle bezeichnete die EU-Sanktionen nur als einen „ersten Schritt“. Die Führung in Damaskus müsse die brutalen Übergriffe auf Demonstranten und willkürlichen Verhaftungen „unverzüglich beenden“, sagte er am Dienstag in Berlin.

Seit Beginn der Proteste in Syrien am 18. März starben nach Angaben von Menschenrechtlern 631 Zivilisten und mehr als 120 Angehörige der Sicherheitskräfte.

Das Assad-Regime zeigte sich von den Strafmaßnahmen unbeeindruckt. Auch am Dienstag setzten die Sicherheitskräfte ihre vor mehreren Tagen begonnene großangelegte Verhaftungswelle gegen mutmaßliche Regimegegner fort. Viele Bürger bäumten sich dagegen auf. Hunderte Frauen demonstrierten in der Küstenstadt Banias gegen die Verhaftungen. Sie verlangten die Freilassung aller Gefangenen, wie Aktivisten berichteten.

Bereits in der Nacht waren rund 200 Menschen im Zentrum von Damaskus auf die Straße gegangen, um gegen die „Belagerung“ mehrerer syrischer Städte durch das Militär zu demonstrieren. Die Sicherheitskräfte trieben sie auseinander und nahmen mehrere Teilnehmer fest. Ein von der Opposition ins Internet gestelltes Video zeigte, wie Kundgebungsteilnehmer von bulligen Männern in Zivil in bereitstehende Kleinbusse gestoßen wurden.

Syrische Truppen waren in den vergangenen Tagen mit gepanzerten Verbänden in mehrere Vorstädte von Damaskus sowie in die Städte Homs, Banias und Daraa eingerückt. Sie sichern eine massive Verhaftungswelle durch Polizei und Geheimdienst ab, bei der mutmaßliche Teilnehmer und Sympathisanten der seit fast zwei Monaten währenden Proteste bei Hausdurchsuchungen abgeholt werden. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten wurden bislang 8000 Menschen verhaftet oder verschleppt.

Das Regime in Damaskaus weigert sich nach Angaben der Vereinten Nationen auch, Hilfstransporten den Zugang zu der von Truppen eingeschlossenen Stadt Daraa zu gewähren. Erkundungsteams des UN-Nothilfebüros Ocha, die die humanitäre Situation in der südsyrischen Stadt erfassen sollten, sei die Fahrt verwehrt worden, sagte ein UN-Sprecher am Dienstag in New York.

Maher al-Assad, der Kommandeur der syrischen Präsidentengarde, führt die EU-Liste der 13 Personen an, die nicht mehr nach Europa reisen dürfen. Zu den anderen mit Einreiseverbot belegten Personen gehören Geheimdienstchef Ali Mamluk und Innenminister Mohammed Ibrahim al-Schaar. Präsident Assad selbst steht nicht auf der Liste, doch hat die EU deutlich gemacht, dass die Einreiseverbote jederzeit ausgeweitet werden können.

Die Sanktionen, zu denen ein Waffenembargo und das Einfrieren von Vermögenswerten gehört, wurden am Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind damit rechtskräftig. In der EU befindliche Konten und Vermögen der 13 Führungspersönlichkeiten werden eingefroren. Der Verkauf von Waffen oder von Ausrüstungsgegenständen, die zur Unterdrückung der demokratischen Opposition genutzt werden könnten, ist verboten.

In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss spricht die EU von einer „ernsten politischen Lage“ in Syrien. Die 13 Personen seien allesamt „für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich“. Bundesaußenminister Westerwelle warnte in Berlin: „Wenn Damaskus weiter auf Repression setzt, werden wir den Druck verstärken und die Sanktionen verschärfen.“