Gericht stoppt Abspaltung Kataloniens von Spanien

Madrid (dpa) - Das Madrider Verfassungsgericht hat eine Abspaltung der wirtschaftsstarken Region Katalonien von Spanien vorerst gestoppt. Die Richter ließen eine Verfassungsklage der spanischen Regierung gegen einen Unabhängigkeitsbeschluss des katalanischen Parlaments einstimmig zu.

Damit wurde das Vorhaben der Katalanen zum Aufbau eines unabhängigen Staates für die Zeit bis zu einem Urteilsspruch des Gerichts automatisch für illegal erklärt.

Das katalanische Parlament hatte am Montag mit den Stimmen der separatistischen Parteien beschlossen, eine Abspaltung der Region von Spanien einzuleiten. Dieser Prozess zum Aufbau eigener staatlicher Institutionen solle auch dann fortgesetzt werden, wenn das Verfassungsgericht ihn für illegal erkläre, hieß es in der Entschließung.

Die konservative spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy erhob zwei Tage später eine Verfassungsklage gegen das Vorhaben. Die Entschließung des katalanischen Parlaments verstoße gegen das Prinzip der Einheit des Landes, sagte Rajoy in Madrid. Die Verfassungsrichter ließen neben der Klage auch den Antrag der Regierung zu, den katalanischen Amtsträgern mit einer Absetzung zu drohen, falls sie sich über den Gerichtsbeschluss hinwegsetzen und den Prozess der Abspaltung fortführen sollten.

Diese Drohung richtete das Gericht unter anderem an den katalanischen Regierungschef Artur Mas, die Parlamentspräsidentin Carme Forcadell und die Minister der katalanischen Regierung. Die Richter griffen dabei auf eine erst kürzlich beschlossene Reform zurück, durch die die Befugnisse des Verfassungsgerichts erweitert worden waren.

„Wir werden nicht zulassen, dass man den Rechtsstaat und die Demokratie zerstört“, sagte Rajoy. Der Unabhängigkeitsbeschluss bedeute einen Rückfall in Zeiten der Willkürherrschaft, die Spanien längst überwunden habe. Die Opposition der Sozialisten unterstützte die Verfassungsklage. Die Madrider Regierung hatte die Anrufung des Gerichts auf einer Sondersitzung beschlossen. Generalstaatsanwältin Marta Silva de Lapuerta legte die Klage dem Verfassungsgericht vor.