Krise in London Krachende Niederlage für Johnson - Was heißt das für den Brexit?

Brüssel/London · Boris Johnson hatte die EU fast so weit, noch einmal ernsthaft über Änderungen am Austrittsvertrag nachzudenken. Doch ist der angeschlagene Premier für Brüssel überhaupt noch ein glaubwürdiger Verhandlungspartner?

Foto: dpa/Jonathan Brady

Während sich die Ereignisse in London überschlagen, bleibt der Europäischen Union wenig übrig, als mit offenem Mund zuzuschauen. Was bedeutet das innenpolitische Chaos in Großbritannien für den Brexit, der am 31. Oktober endgültig über die Bühne gehen soll?

Die Ausgangslage ist nach dem historischen Urteil des Supreme Court vom Dienstag gegen Premierminister Boris Johnson noch komplizierter geworden. An diesem Mittwoch tritt das britische Parlament nach der von den Richtern gekippten Zwangspause wieder zusammen. Die Abgeordneten werden Johnson das Leben schwer machen, denn eine Mehrheit hat er nicht mehr. Er muss also mit weiteren Niederlagen und unangenehmen Fragen rechnen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für die von ihm geforderte Neuwahl wird dem Premier wohl weiterhin verweigert. Will er also weder eine Verlängerung der Brexit-Frist beantragen, wie es das vom Parlament kürzlich verabschiedete Gesetz verlangt, noch zurücktreten, bleibt ihm nur ein Deal mit der EU.

Wie ist eigentlich der Stand der Brexit-Verhandlungen?

Noch immer gibt es zwischen der EU und Großbritannien keinen ratifizierten Austrittsvertrag. Denn das britische Unterhaus hat das Ende 2018 von der damaligen Premierministerin Theresa May geschlossene Abkommen dreimal abgelehnt. Ihr Nachfolger Johnson verlangt die Streichung der von der EU durchgesetzten Klausel für eine offene Grenze in Irland. Eine Einigung ist zwar noch nicht in Sicht. Aber immerhin zeigte sich die EU zuletzt bereit, konkrete Gegenvorschläge Großbritanniens zumindest zu prüfen. Die britische Regierung verbreitete Zuversicht, dass ein Deal beim EU-Gipfel am 17. und 18. Oktober zu schaffen ist - und der Brexit damit zumindest theoretisch rund zwei Wochen später pünktlich und geregelt gelingt.

Was bedeutet das britische Urteil für Johnsons Verhandlungsposition?

Die gerät jetzt massiv ins Wanken. Denn die Drohung mit einem ungeregelten Brexit ist mit dem Spruch des Obersten Gerichts noch einmal etwas unglaubwürdiger geworden als ohnehin schon. Dem Regierungschef wurde zudem Rechtsbruch bescheinigt, was sofort Rücktrittsforderungen auslöste. Von Brüssel aus betrachtet ist Johnson eine „lame duck“ - ein Herrscher ohne Macht.

Wie bewertet die EU die Lage in London?

Die offizielle Reaktion der EU-Kommission ist äußerst schmallippig. Es handele sich um eine interne verfassungsrechtliche Angelegenheit eines Mitgliedsstaats, die man grundsätzlich nicht kommentiere, sagte eine Sprecherin. „Unser Ansprechpartner ist die Regierung des Vereinigten Königreichs, das bleibt auch so.“ Die Gespräche über mögliche Änderungen am Austrittsvertrag sollen nach Angaben der Kommission auf Expertenebene weitergehen - jedenfalls habe man nichts anderes gehört, sagte ein Sprecher am Dienstagnachmittag.

Kann Johnson sich noch lange im Amt halten?

Spätestens wenn die gesetzliche Frist für ein Austrittsabkommen am 19. Oktober abläuft, muss sich Johnson bewegen. Entweder er beißt in den sauren Apfel und beantragt eine Fristverlängerung für den Brexit - oder er gibt sein Amt ab. Sollte er versuchen, das Gesetz gegen den No-Deal zu umgehen, dürfte er sich die nächste Klatsche vor Gericht einhandeln. Seine Kritiker glauben, dass er im Extremfall sogar im Gefängnis landen könnte.

Welchen Hebel hat das britische Parlament, die Kontrolle zu übernehmen?

Die Abgeordneten haben bereits bewiesen, dass sie gegen den Willen Johnsons Gesetze verabschieden können. Sollte der Premier zurücktreten, hätten die No-Deal-Gegner die Gelegenheit, eine Interimsregierung einzusetzen. Das gilt zwar als unwahrscheinlich, weil die Opposition stark zerstritten ist, doch wenn Johnson mit seiner Brechstangen-Politik eines erreicht hat, dann, dass seine Gegner gelernt haben, an einem Strang zu ziehen.

Wird die EU noch einmal Aufschub gewähren?

Davon ist auszugehen. Zwar ist die offizielle Linie, eine weitere Fristverlängerung sei nur aus wichtigem Grund möglich. Aber die erwartete Neuwahl oder ein neues Brexit-Referendum wären wohl eine ausreichende Begründung. Das Europaparlament hat die Hürde noch niedriger gelegt: Den Abgeordneten würde es schon ausreichen, dass ein ungeregelter Brexit am 31. Oktober abgewendet wird.

(dpa)