Kreuze-Kette am Arbeitsplatz: Teilerfolg für Kläger in Straßburg
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch Einschränkungen, etwa für Krankenschwestern in der Klinik oder im Pflegebereich.
Das geht aus einem in Straßburg verkündeten Urteil hervor. Die Klage richtete sich gegen Großbritannien, das Urteil kann jedoch auch für andere europäische Länder wichtig werden. Arbeitgeber müssen in Zukunft sehr genau abwägen, bevor sie Mitarbeitern ihre Kreuz-Ketten oder Kopftücher verbieten.
Im Fall einer Angestellten der Fluggesellschaft British Airways stellten die Richter eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit fest. Sie sprachen der 61-jährigen Mitarbeiterin des Bodenpersonals eine Entschädigung von 2000 Euro zu. Die Affäre schlug damals hohe Wellen in den Medien. BA änderte 2007 seine Politik und erlaubte religiöse Symbole über der Kleidung.
Nicht verletzt wurde nach Einschätzung des Gerichtshofes hingegen die Religionsfreiheit einer Krankenschwester. Weil sie alte Menschen pflege, sei der Schutz der Gesundheit der Patienten vorrangig ebenso wie die Sicherheit im Krankenhaus, befand der EGMR. Die Patienten könnten sich bei unbedachten Bewegungen an der Kette verletzen. Das Recht, „religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu tragen, sei durch die Menschenrechtskonvention geschützt, allerdings müssen dabei die Rechte anderer berücksichtigt werden“, heißt es in dem Urteil.
Vor britischen Gerichten waren die Frauen mit ihrer Forderung gescheitert. Die britischen Gerichte hätten bei der BA-Angestellten „das Recht nicht ausreichend geschützt, ihre Religionszugehörigkeit offen zu zeigen“, befand der EGMR.
„Ich bin sehr glücklich und froh darüber, dass die christlichen Rechte in Großbritannien und Europa verteidigt worden sind“, sagte die Angestellte der Fluggesellschaft in London. Damit werde klargestellt, dass Christen sich nicht schämen müssten, zu ihrem Glauben zu stehen. Auch der britische Premierminister David Cameron begrüßte das Urteil. „Ich freue mich, dass der Grundsatz, bei der Arbeit religiöse Symbole tragen zu dürfen, aufrechterhalten wurde“, schrieb er im Internetdienst Twitter. Niemand dürfe wegen seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert werden.
Abgewiesen wurden in Straßburg die Klagen einer Standesbeamtin und eines Sexualtherapeuten. Sie hatten es aus christlichen Glaubensgründen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen beziehungsweise zu beraten. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Wegweisend zu diesem Thema hatte der Gerichtshof vor fast zwei Jahren entschieden, dass Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern menschenrechtskonform seien.