Das Kreuz mit dem Kreuz

München. Streit um das Kreuz in öffentlichen Gebäuden gibt es seit Jahrzehnten. Die Diskussion entbrannte vor allem 1985 in Bayern, als ein Vater Beschwerde gegen das christliche Symbol in den Klassenzimmern seiner Kinder einlegte.

Der Hausmeister einer bayerischen Schule hängt ein Kruzifix im Unterrichtsraum in München ab (Archivfoto vom 04.08.1995).

Foto: Frank Mächler

Zehn Jahre später beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Kreuze in staatlichen Schulen verstießen gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Es hieß: „Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur.“

Der Beschluss rief bei Katholiken weit über Bayern hinaus einen Sturm der Entrüstung aus. Ein danach vom bayerischen Landtag beschlossenes Gesetz schreibt zwar weiter Kreuze in Unterrichtsräumen vor - allerdings sollen sie entfernt werden, wenn Eltern oder Lehrer „ernsthafte und einsehbare Gründe“ dagegen vorbringen.

Im März 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass Kruzifixe in Klassenzimmern mit der Menschenrechtskonvention vereinbar seien. Das Gericht überließ die Entscheidung über Glaubensfragen den einzelnen Staaten.

Auch Kreuze in Gerichtssälen führen immer wieder zu Diskussionen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1973 soll niemand gegen eigene religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen „unter einem Kreuz“ einen Prozess führen. Der Richter des jeweiligen Verfahrens entscheidet über das Auf- oder Abhängen des Symbols. dpa