Analyse: Karlsruhe will Respekt für Religionen befördern

Karlsruhe (dpa) - Es ist nüchtern betrachtet nur ein Stückchen Stoff. Dennoch scheiden sich die Geister am Kopftuch muslimischer Frauen. Doch egal, wie man darüber denkt: Der Staat muss es Lehrerinnen künftig grundsätzlich erlauben, im Unterricht Kopftuch zu tragen.

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Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein generelles Kopftuchverbot verstößt demnach gegen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit der Frauen. Ein differenziertes und beschränktes Verbot ist zwar denkbar - aber nur wenn es wegen dem Stück Stoff zu massivem Streit an einzelnen Schulen kommt.

Die veröffentlichte 55 Seiten starke Entscheidung ist ein politisches Statement, das die Rechte muslimische Mitbürger stärkt und die Gesellschaft zu religiöser Toleranz aufruft.

So heißt es: Gerade in einer als bekenntnisoffen bezeichneten Gemeinschaftsschule sei es Aufgabe, den Schülern Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. „Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen“ - auch durch das Tragen von jüdischer Kippa, Nonnenhabit oder einem als Kette getragenen christlichen Kreuz. Und weiter: Der Staat könne nicht einfach unterstellen, dass eine Kopftuchträgerin gegen Werte des Grundgesetzes wie die Rechtsstaatlichkeit oder Demokratie sei: „Diese pauschale Schlussfolgerung verbietet sich“.

Der Beschluss fällt in eine von gesellschaftlichen und politischen Debatten rund um den Islam geprägte Zeit. Das zeigen nicht nur die Demonstrationen der islamkritischen Pegida-Bewegung oder der von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) unlängst aufgegriffene und umstrittene Satz von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wonach der Islam zu Deutschland gehört.

Das zeigen auch Umfragen: So gaben in einer Studie zu rechtsextremen Einstellungen zuletzt mehr als 30 Prozent der Bürger an, „durch die vielen Muslime“ fühlten sie sich „manchmal wie ein Fremder im eigenen Land“.

Und doch sagen die Richter: Vom Kopftuch an sich geht keine Gefahr für den Schulfrieden aus. „Namentlich ein Kopftuch ist nicht aus sich heraus religiöses Symbol.“ Daher stelle es, anders als ein Kruzifix an Schulwänden, auch keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben dar. Und es kommt demnach auch nicht darauf an, dass das Tragen des Tuches selbst im Islam umstritten sei.

„Im Kern kommt es darauf an, was im Kopf drin ist, nicht, was darum herum ist“, fasst der Dezernent für den christlich-islamischen Dialog der Evangelischen Kirche im Rheinland, Kirchenrat Rafael Nikodemus den Beschluss denn auch treffend zusammen.

Mit seiner Entscheidung wendet sich Karlsruhe außerdem von seinem umstrittenen Kopftuch-Urteil im Fall der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin von 2003 ab, mit dem das Gericht den Startschuss für pauschale Verbote gab.

„Dieses Urteil hatte negative Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft“, sagt Nurhan Soykan vom Zentralrat der Muslime (ZDM) der Deutschen Presse-Agentur. Muslimische Frauen seien dadurch stigmatisiert worden. Sie hofft, dass sich das jetzt ändert.

Doch der juristische Erfolg zweier muslimischer Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen enthält auch eine Passage, die noch einiges Kopfzerbrechen bereiten könnte. Demnach ist ein differenziertes Verbot an bestimmten Schulen oder Schulbezirken denkbar, wenn „insbesondere von älteren Schülern oder Eltern über die Frage des richtigen religiösen Verhaltens sehr kontroverse Positionen mit Nachdruck vertreten werden“. Manche Kritiker könnten darin eine explizite Aufforderung sehen, sich möglichst heftig gegen eine kopftuchtragende Lehrerin an ihrer Schule zur Wehr zu setzen. Der Vorstoß der Verfassungsrichter könnte daher letztendlich darauf hinauslaufen, dass sich nicht - wie erhofft - die Gesellschaft friedlich über Glaubensfragen auseinandersetzt - sondern dass Gerichte demnächst im Einzelfall Kopftuchverbote oder Schulverweise renitenter Schüler überprüfen müssen.