„Krieg“ zwischen Berlusconi und der Justiz
Rom/Mailand (dpa) - Der „Krieg“ zwischen dem italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi und den Staatsanwälten wegen der angeblichen Sexaffären ufert aus.
Der politisch stark angeschlagene Ministerpräsident lässt jetzt zu einer Großkundgebung am 13. Februar in Mailand gegen all jene Richter und Staatsanwälte aufrufen, die ihn nach seiner Meinung aus politischen Gründen verfolgen und aus dem Amt treiben wollen. Unterdessen bleiben die in Berlusconis „Affäre Ruby“ ermittelnden Staatsanwälte dabei, bereits in wenigen Tagen einen Prozess gegen den 74-jährigen Medienzar und Milliardär beantragen zu wollen, wie italienische Medien am Freitag berichteten.
Berlusconi droht jetzt aber auch noch neuer Ärger mit seinen Korruptions- und Steuerprozessen. Das Verfassungsgericht hatte seine Immunität deutlich zurechtgestutzt, so dass mehrere Verfahren neu aufgerollt werden können. Den Anfang macht der Mediaset-Prozess am 28. Februar, wie am Freitag bekannt wurde. Dabei geht es um Steuervergehen beim Verkauf von Filmrechten: Berlusconi und sein Konzern sollen 470 Millionen Euro schwarz in Übersee verdient haben.
Das Tauziehen zwischen Berlusconi und den Mailänder Staatsanwälten in der Sexaffäre beschäftigt auch das Parlament in Rom. Die Ermittler blitzten bei der Strafrechtskommission des Abgeordnetenhauses mit ihrem Vorstoß ab, als für die Anklage zuständig anerkannt zu werden. Ihr Anliegen muss jetzt aber noch im Plenum behandelt werden. Die Staatsanwälte hatten dem Parlament Ermittlungsunterlagen in großen Mengen geschickt, aus denen sie ihren Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Prostitution mit Minderjährigen gegen Berlusconi ableiten.
Nach Berlusconis Darstellung hat es in seiner Villa Arcore bei Mailand statt wüster Partys nur Abendessen mit etwas Unterhaltung wie Kino oder Karaoke hinterher gegeben. Die Staatsanwälte gehen dagegen von sexuellen Beziehungen mit etlichen bezahlten Frauen aus. Nach ihren Unterlagen war die damals noch minderjährige Marokkanerin Ruby auch nicht die einzige noch nicht erwachsene Party-Teilnehmerin. In Italien ist Prostitution mit Minderjährigen strafbar.