Steuerfahndung Kritik an Schweizer Veröffentlichung von Steuer-Verdächtigen

Berlin (dpa) - Die Veröffentlichung von Namen möglicher Steuerbetrüger aus Deutschland und anderen Ländern durch die Schweizer Behörden sorgt für Kritik.

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Die Finanzminister von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betonten, eine Nennung einzelner Steuerpflichtiger sei nicht mit dem Steuergeheimnis zu vereinbaren. Anders als in der Schweiz sollen in Deutschland die Namen von möglichen Steuersündern geheim bleiben.

Die Schweizer Steuerverwaltung veröffentlicht die Namen verdächtiger ausländischer Bankkunden im Internet. Nach einem Bericht der Schweizer „Sonntagszeitung“ wird die Behörde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder in diesen Ländern überhäuft und wolle die Betroffenen neuerdings auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen. Im Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts, in dem diese Mitteilungen veröffentlicht werden, sind auch Fälle aus den vergangenen Jahren zu finden.

Der Stuttgarter Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte der dpa: „Beim Kampf gegen Steuerhinterziehung geht es nicht darum, einzelne an den Pranger zu stellen, sondern darum, Gerechtigkeit im Sinne der großen Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler herzustellen.“ Die Schweizer Praxis erscheine zumindest verwunderlich, zumal das Land bisher nicht gerade als Hort der Transparenz bekanntgewesen sei.

Zahlen zu Verfahren, Fällen und auch Vergleichszahlen aus früheren Jahren konnte das Finanzministerium in Stuttgart zunächst nicht nennen.

Nordrhein-Westfalen will die von der Schweiz veröffentlichten Namen möglicher deutscher Steuerbetrüger überprüfen. „Der Weg, den die Schweizer Steuerbehörde jetzt beschreitet, ist in der Tat speziell. Wenn die Schweiz Namen von Bundesbürgern im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmäßigkeiten nennt, müssen und werden unsere Behörden dem aber nachgehen“, ließ NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) auf dpa-Anfrage mitteilen.

Dass die Veröffentlichungen neue Unruhe bei den Steuerhinterziehern ausgelöst haben, „die alle bisherigen Angebote zur Rückkehr zu gesetzestreuem Verhalten haben verstreichen lassen, ist nicht zu bedauern“, sagte Walter-Borjans weiter. „In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern.-“

Das Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts zeigt frei zugänglich zahlreiche „Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe“. Darin wird jeweils unter Nennung des Namens, teilweise des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit eines Betroffenen mitgeteilt, dass die Schweiz den Steuerfahndern anderer Länder Amtshilfe leisten wird - und dass dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel möglich sind. Genannt werden zudem zahlreiche Firmen mit Namen und Land des Hauptsitzes.

Zu finden sind neben Namen aus Deutschland solche etwa aus Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Russland, aber auch Indien und - in diesem Falle nur mit Initialen - den USA.