Mutmaßlicher Bombenleger von Boston plädiert auf unschuldig
Boston (dpa) - Der mutmaßliche Bombenleger von Boston hat vor Gericht auf unschuldig plädiert.
In seinem ersten öffentlichen Auftritt seit seiner Festnahme wies Dschochar Zarnajew alle 30 Anlagepunkte zurück, die gegen ihn nach dem Terroranschlag am 15. April beim Marathon in der US-Metropole erhoben wurden. Gekleidet in organfarbener Gefängniskleidung und einem schwarzen T-Shirt antwortete er „nicht schuldig“, nachdem die Anklage verlesen worden war.
Rund 30 Opfer und Angehörige der Verletzten und Toten wohnten dem kurzen Gerichtstermin bei. Dschochar Zarnajew soll zusammen mit seinem älteren Bruder Tamerlan zwei Sprengsätze gelegt haben. Ihm wird deshalb der Einsatz von Massenvernichtungswaffen vorgeworfen. Laut der Anklage koordinierten die Täter die Detonationen per Handy.
Hunderttausende waren in die Metropole gekommen, um den Wettlauf zu beobachten. Bei den Explosionen starben ein achtjähriger Junge, eine 29 Jahre alte Frau und eine chinesische Studentin. Außerdem gab es über 260 Verletzte. Außerdem soll sich Zarnajew wegen Tötung eines Polizeibeamten verantworten.
Dschochar Zarnajew war nach tagelanger Fahndung in der US-Ostküstenstadt gefasst worden. Er wurde schwer verletzt und verbrachte lange Zeit im Krankenhaus. Bei dem Gerichtstermin war sein linker Arm in einem Gips. Tamerlan kam während der Flucht bei einem Schusswechsel mit der Polizei ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, rund 80 bis 100 Zeugen während aufrufen zu wollen. Der Prozess wird ihrer Schätzung nach rund drei bis vier Monate dauern. Die nächste Anhörung ist für den 23. September geplant. Weitere Punkte der Anklage sind Verschwörung, die Nutzung von Feuerwaffen, Fahrzeugentführung, Sachbeschädigung und vielfache Körperverletzung.
Weil Zarnajew im US-Bundesstaat Massachusetts nach Bundesrecht angeklagt wurde, könnte ihm die Todesstrafe drohen, obwohl Massachusetts sie nicht erlaubt. Rechtsexperten vermuten aber, dass sich Ankläger und Verteidiger vorab auf lebenslange Haft einigen - im Gegenzug zu einer umfassenden Aussage des Angeklagten über die genauen Hintergründe der Tat.