Reform des Sicherheitsrats? Nato-Generalsekretär beklagt Schwäche der Vereinten Nationen
Brüssel (dpa) - Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg heizt mit Äußerungen zur Schwäche der Vereinten Nationen die Diskussion über eine Reform des UN-Sicherheitsrates an.
„Im Fall Syrien sehen wir leider, dass die UN blockiert sind, wie es dem UN-Sicherheitsrat nicht möglich ist, sich zu einigen“, sagte der Norweger in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Dies schwäche die „Handlungsfähigkeit der ganzen internationalen Gemeinschaft“.
Stoltenberg spielte damit darauf an, dass Russland ein stärkeres Eingreifen der internationalen Gemeinschaft in den Syrien-Konflikt in den vergangenen Jahren mehrfach mit einem Veto verhindert hat. Er nannte das Fehlen des UN-Mandats auch als einen Grund dafür, dass sich die Nato-Staaten nicht zu einer militärischen Intervention in Syrien durchringen konnten.
„Der Einsatz militärischer Gewalt ohne klares UN-Mandat könnte den Konflikt in Syrien noch einmal verschlimmern und zu einem größeren regionalen Konflikt führen“, sagte Stoltenberg.
Vorschläge für eine Reform des UN-Sicherheitsrates gibt es bereits seit Jahren. Die Macht der fünf Veto-Länder USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China ist Kritikern zufolge unangemessen groß. Russland kann so beispielsweise gegen den Willen fast aller anderer Staaten den syrischen Machthaber Baschar al-Assad schützen.
Zu den engagiertesten Vorkämpfern für eine Neuaufstellung des Sicherheitsrates gehören Länder wie Deutschland, Brasilien, Japan und Indien. Sie wollen das Gremium den heutigen geopolitischen Machtverhältnissen anpassen und erhoffen sich dadurch, einen ständigen Sitz in dem Gremium zu bekommen.
Derzeit haben lediglich die fünf Veto-Mächte einen ständigen Sitz, hinzu kommen zehn nichtständige Mitglieder, die nach einem festgelegten Regionalschlüssel jeweils für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Wichtig ist der Sicherheitsrat vor allem deswegen, weil er im Gegensatz zur Generalversammlung Beschlüsse fassen kann, mit denen in die Souveränität von Staaten eingegriffen werden kann. Solche Eingriffe können bei besonders eklatanten Verstöße gegen UN-Prinzipien sogar Militäreinsätze sein.