Polen: Justizminister wird zugleich Chefankläger
Warschau (dpa) - Nach stürmischer Debatte hat Polens Parlament die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Für die entsprechende Gesetzesänderung stimmten in der Nacht zum Freitag 236 Abgeordnete bei 209 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.
Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat im Parlament die absolute Mehrheit. Am Freitag wurde das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten.
Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung gescheitert. In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Statt dessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnte etwa die liberalkonservative Opposition vor Einflussnahme des Ministers auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.
Justizminister Zbigniew Ziobro war bereits 2005 bis 2007 in der damaligen nationalkonservativen Regierung in Personalunion Justizminister und Generalstaatsanwalt gewesen. Damals hatten Kritiker ihn beschuldigt, die Staatsanwaltschaft im Kampf gegen politische Gegner zu missbrauchen.
„Angesichts der heutigen Herausforderungen wie die Bedrohung durch Terroranschläge, organisierte Kriminalität und Korruption muss eine Person für die polnische Staatsanwaltschaft verantwortlich sein, und das ist der Justizminister und gleichzeitige Generalstaatsanwalt“, sagte dagegen der nationalkonservative Abgeordnete Michal Wojcik, der das neue Gesetz verfasst hatte.
Das Gesetz reiht sich ein in eine Serie umstrittener Reformen wie etwa das neue Mediengesetz, das der Regierung die Entscheidung über Leitungspositionen in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt. Auch eine Reform des Verfassungsgerichts und ein - noch nicht rechtskräftiges - Polizeigesetz riefen Bedenken hervor. Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet.