Die zu zwei Jahren Straflager verurteilte Aktivistin hatte mit ihrem Hungerstreik auch gegen den Ausschluss bei einem Gerichtsprozess protestiert. Das Gericht lehnte ihren Antrag auf vorzeitige Entlassung aber ab.
Die Künstlerin war im Vorjahr nach einem Protest gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Moskauer Kirche zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ verurteilt worden. Ihre Mitstreiterin Nadeschda Tolokonnikowa erhielt dieselbe Strafe. Die dritte Angeklagte Jekaterina Samuzewitsch kam zur Bewährung auf freien Fuß.