Richter: Berlusconi bezahlte minderjährige Ruby für Sex

Rom (dpa) - Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi hat nach Auffassung des Gerichts in Mailand die Marokkanerin „Ruby“ für Sex bezahlt - und von ihrer Minderjährigkeit gewusst.

Es sei „bewiesen, dass der Angeklagte Sex mit "Ruby" im Austausch für große Summen Geld und andere Vorteile wie etwa Schmuck hatte“, zitierten italienische Medien aus der schriftlichen Urteilsbegründung.

Zudem gebe es keinen Anlass zu zweifeln, dass Berlusconi wusste, dass er es mit einer Minderjährigen zu tun hatte. „Gerade die Chronologie der Ereignisse, (...) und der klare Inhalt der aufgenommenen Dialoge laufen - jenseits jeden vernünftigen Zweifels - auf die Erbringung des Beweises hinaus, dass der Angeklagte über ihre Minderjährigkeit Bescheid wusste.“

In dem Verfahren um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch war der 77-Jährige im Juni in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden; Berlusconi hat aber Rechtsmittel eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte er auch keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden.

Das Gericht sah es im Juni als erwiesen an, dass Berlusconi bei angeblich wilden „Bunga-Bunga“-Nächten in seiner Villa Arcore in Mailand für Sex mit minderjährigen Prostituierten zahlte. Im Mittelpunkt stand die damals 17-jährige „Ruby“ - die jedoch bestritt, Sex mit Berlusconi gehabt zu haben.

„Der Regisseur der sexuellen Darbietungen der jungen Frauen war Berlusconi selbst“, heißt es nun in der schriftlichen Begründung. Die Gesamtwürdigung der Beweise zeige, dass „Ruby“, die tatsächlich Karima El Mahroug heißt, in ein System der Prostitution in Arcore eingebunden gewesen sei.

Die Zeitung „Repubblica“, der offenbar der 331-seitige Text vorliegt, schreibt, die Marokkanerin, die sich selbst „Ruby Rubacuori“ (Herzensbrecherin) nannte, habe für ein Treffen Summen um 3000 Euro erhalten. Zudem habe Berlusconi eingeräumt, ihr 57 000 Euro für die Eröffnung eines Beauty-Salons gegeben zu haben. Auch andere Mädchen seien mit Geld, Schmuck und Autos belohnt worden oder mit der Zahlung der Miete und Jobs bei seinem Mediaset-Konzern.

Die Anwälte Berlusconis sprachen von einem „surrealen Urteil“, das in Widerspruch stehe zu den vorliegenden Beweisen, Rechtsgrundsätzen und höchstrichterlichen Sprüchen. Die betroffenen jungen Frauen würden durch dadurch diskreditiert und sozial ins Abseits gestellt.

Die Richter hatten Berlusconi auch des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Mit Anrufen bei der Polizei soll er im Mai 2010 - als Ministerpräsident - nach einer Festnahme „Rubys“ deren Freilassung erwirkt haben. Danach hatten die Ermittler begonnen, „Rubys“ Telefon abzuhören; in Telefonaten sprach sie über ihre Affäre mit Berlusconi.

Bei Berlusconis Einschreiten bei der Polizei müsse berücksichtigt werden, dass der Premier hier aus privatem Interesse schwerwiegend auf die Entscheidungsfreiheit des zuständigen Polizeibeamten und seiner Vorgesetzten eingewirkt habe - „um sich selbst zu schützen und zu vermeiden, dass "Ruby" ihre Aktivitäten in der Prostitution in der Villa Arcore offenbart.“ Er habe auch Zeugen große Summen gegeben.

Berlusconi steht noch wegen einer Reihe anderer Strafverfahren unter Druck. In einem Prozess wurde Berlusconi Beihilfe zur Veröffentlichung abgehörter Telefongespräche vorgeworfen; demnächst steht ihm ein Verfahren wegen Bestechung eines Senators bevor. Vor allem aber ein rechtskräftiges Urteil wegen Steuerbetrugs macht ihm zu schaffen. Er bekam eine Haftstrafe, die er in Sozialdiensten oder in Hausarrest absolvieren kann. Er soll zudem zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter mehr ausüben. Der Senat will deshalb am 27. November über seinen Ausschluss entscheiden.