Ringen um Obamas Gesundheitsreform
Washington (dpa) - Das Justizdrama um die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama geht in die Schlussphase. Die Reform ist das wichtigste innenpolitische Projekt von Obama.
Am letzten Tag einer dreitägigen mündlichen Verhandlung beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof der USA am Mittwoch hauptsächlich mit der Frage, ob das gesamte Gesetz mit allen seinen Regelungen gekippt werden muss oder Teile beibehalten werden können, sollte das Kernstück der Reform für verfassungswidrig erklärt werden.
Das Kernstück ist die Vorschrift, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung abschließen muss - andernfalls droht ihm ein Bußgeld. Dieser Teil der Reform soll 2014 in Kraft treten. Kläger gegen das Gesetz, darunter 26 Bundesstaaten, argumentieren, dass der Kongress mit dieser Vorschrift seine Befugnisse überschritten habe. Er könne Bürger nicht zwingen, bestimmte Produkte zu kaufen.
Der Rechtsvertreter der Regierung warnte am Mittwoch einem Blog zufolge, dass ohne Zwangsversicherung ein anderer wichtiger Gesetzesteil nicht aufrechterhalten werden könne. Er sieht vor, dass Versicherer auch Bürger als Kunden akzeptieren müssen, wenn diese durch Krankheiten vorbelastet sind. Um die Kosten dafür abzudecken, sei eine Ausweitung der bisherigen Zahl von Versicherungsnehmern nötig, so der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt, Edwin Kneedler.
Viele Experten haben den Eindruck gewonnen, dass der Supreme Court dazu neigt, die Zwangsversicherung zu kippen. Sie leiten das von den Fragen ab, die von den Richtern in der Verhandlung am Dienstag gestellt worden waren.
Ein Urteil wird frühestens im Juni erwartet. Damit würde die Entscheidung in die heiße Phase des Präsidentschaftswahlkampfes platzen. Das hätte möglicherweise schwere Folgen für Obama, der sich um eine zweite Amtszeit bewirbt: Die Gesundheitsreform ist mit Abstand sein bisher wichtigstes innenpolitisches Projekt. Alle republikanischen Bewerber haben angekündigt, dass sie im Fall eines Wahlsieges das Gesetz rückgängig machen werden - wenn es das höchste Gericht nicht schon vorher tut.