Schweizer Banken dürfen sich im Steuerstreit mit USA freikaufen

Bern (dpa) - Durchbruch im Milliarden-Steuerstreit der Schweiz mit den USA: Die Regierung in Bern ermächtigt alle Banken der Alpenrepublik, sich bei den Amerikanern von Strafverfolgungen freizukaufen.

Ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett in Bern verabschiedet. Es soll neben der Weitergabe von Informationen an die USA Ablasszahlungen für in der Vergangenheit geleistete Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch US-Bürger legalisieren. In einem Dringlichkeitsverfahren soll das Gesetz noch im Sommer vom Schweizer Parlament abgesegnet werden.

Das Gesetz schafft in der Schweiz die erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür, dass alle dort ansässigen Banken, die US-Bürgern beim Verstecken von Schwarzgeld geholfen haben, ihr Verhältnis mit den US-Behörden rückwirkend nach US-Recht ins Reine bringen können. Es ergänzt die bereits erfolgte Zustimmung der Schweiz zum FATCA-Abkommen, mit dem die Pflicht zur Preisgabe steuerlich relevanter Kontodaten von US-Kunden in der Zukunft besiegelt wurde.

Bislang sind eidgenössische Geldinstitute an Schweizer Recht gebunden - darunter an das noch gesetzlich verbriefte Bankgeheimnis der Eidgenossenschaft. Mit dem neuen Gesetz werden die Banken - sofern das Parlament zustimmt - ermächtigt, Forderungen Washingtons nach Informationen und Wiedergutmachungszahlungen zu erfüllen. Anders könnten weitere strafrechtliche Ermittlungen der USA sowie Anklagen gegen Schweizer Banken und Bankmanager nicht ausgeschlossen werden, erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor Journalisten in Bern.

Die rückwirkende automatische Lieferung von Kundendaten sei aber nicht Teil des neuen Gesetzes, erklärte die Ministerin. Bern verpflichte sich allerdings, bei Inkrafttreten des Gesetzes auf entsprechende Amtshilfegesuche der USA zu reagieren. Dafür müsste Washington aber zunächst das noch im US-Senat blockierte neue
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ratifizieren.

Die USA hatten in den vergangenen Monaten erheblichen Druck auf die Schweizer Finanzwirtschaft ausgeübt, um deren Einlenken im Steuerstreit zu erzwingen. Neben einem massiven strafrechtlichen Vorgehen drohten sie mit dem Ausschluss von Schweizer Geldhäusern vom US-Finanzmarkt. Nach Einschätzung von Experten hätte dies einige Banken sogar in den Ruin treiben können.

Zu finanziellen Details des Freikauf-Deals machte die Finanzministerin keine Angaben. Sie seien in einem unilateralen Programm der US-Behörden für Schweizer Banken enthalten. Darüber wollten die USA aber erst öffentlich informieren, wenn das Schweizer Parlament dem Gesetz zugestimmt habe. Den Schweizer Banken stehe es frei, die Möglichkeiten des Programms zu nutzen.

Nach offiziell nicht bestätigten Schweizer Medienberichten sieht das US-Programm die Einteilung der Schweizer Banken in verschiedene Kategorien vor, die unterschiedlich stark zur Kasse gebeten werden.
Die erste Kategorie besteht angeblich aus den 13 Geldhäusern, die seit längerem im Visier der US-Justiz stehen. Sie haben demnach mit Strafzahlungen von 10 bis 15 Prozent der in der Vergangenheit verwalteten US-Vermögen zu rechnen. In anderen, ebenfalls unbestätigten Berichten war sogar von 30 bis 40 Prozent der Vermögenswerte die Rede.