Anhörung vor dem EuGH Slowakei und Ungarn klagen gegen Flüchtlingsverteilung

Luxemburg (dpa) - Ungarn und die Slowakei werfen der Europäischen Union Schlampigkeit und Rechtsverstöße bei der Entscheidung zur Verteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen in Europa vor.

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„Dieser (damalige) Beschluss sollte so rasch wie möglich angenommen werden, zu jedwedem Preis“, sagte Ungarns Anwalt Miklos Feher bei einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Entscheidung von 2015. Bei dem Beschluss zur Entlastung von Italien und Griechenland seien Verfahrensregeln verletzt worden.

Die EU-Innenminister hatten den umstrittenen Beschluss zur Verteilung der Migranten in Europa auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gefasst. Ungarn und die Slowakei zogen dagegen vor das oberste EU-Gericht, nachdem sie ebenso wie Rumänien und Tschechien überstimmt worden waren. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die slowakische Vertreterin Beatrix Ricziova argumentierte, der Beschluss sei viel zu weitreichend und habe unerlaubterweise Regelungen im EU-Asylrecht geändert. Zudem zeige die schleppende Umsetzung der Verteilung, dass das System nicht funktioniere. Das Ganze sei „nicht effizient“, sagte der ungarische Staatssekretär für europäische Zusammenarbeit und internationale Justizangelegenheiten, Krisztian Kecsmar, im Anschluss an die Verhandlung.

Das ist allerdings auch mangelnden Zusagen von Aufnahmeländern geschuldet: Ungarn hat bislang keine Plätze zur Verfügung gestellt. Die Slowakei hat nach jüngsten Zahlen nur 16 Migranten aus Griechenland aufgenommen und 40 weitere Plätze angeboten - mehr als 800 sind vorgesehen.

Zugleich bestätigte Ungarns Anwalt Feher auf Nachfrage des Gerichts, dass die Regierung in Budapest sich zum jetzigen Zeitpunkt an den Quotenbeschluss gebunden fühle. Gegenüber Journalisten erinnerte Staatssekretär Kecsmar später daran, die Zwei-Jahres-Frist zur Umsetzung der Entscheidung erst im September ablaufe. Auf die Frage, ob sein Land bis dahin die zugeteilten Migranten aufnehmen wolle, legte er sich nicht fest. Es ist unwahrscheinlich, dass der EuGH vor September sein Urteil fällt und die Sache damit entscheidet.

Die Richter interessierten sich bei ihren Nachfragen vor allem für die Frage, wie denn der in den EU-Verträgen vorgesehene Grundsatz der Solidarität zwischen den Staaten hier zu verstehen sei. Dabei dürfe es eben nicht nur um die Verteilung von Flüchtlingen gehen, erklärte der ungarische Anwalt Feher. „Unter dem Mäntelchen der Solidarität versucht man die Schwächen zu vertuschen, die dieser Beschluss hat.“ Ungarn und die Slowakei argumentieren, dass Hilfe etwa beim Schutz der europäischen Außengrenzen auch zu berücksichtigen sei.

Darüber, welchen Argumenten die Richter mehr gewogen waren, wollte Ungarns Staatssekretär Kecsmar lieber nicht spekulieren. „Ich denke, dass es noch offen ist“, sagte er zum möglichen Ausgang des Verfahrens.