„SZ“: Range will ermitteln - Bundesanwalt informiert zu NSA-Affäre
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Generalbundesanwalt Harald Range will im Fall des abgehörten Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Medienberichten nun wohl doch ermitteln.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ sowie der Sender NDR und WDR sollen Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Spionage eingeleitet werden. Im Fall des massenhaften Ausspähens von Bürgerdaten wird es den Medien zufolge vorläufig kein Verfahren geben.
Die Vorwürfe in beiden Fällen richten sich gegen den US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und andere ausländische Nachrichtendienste. Nach Darstellung der Medien hat sich Range gegen erhebliche Bedenken in seinem Haus durchgesetzt, um auf den starken öffentlichen Druck zu reagieren.
Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts wollte die Berichte am nicht kommentieren. Range werde seine Entscheidung alsbald bekanntgeben und die Öffentlichkeit informieren. Der Generalbundesanwalt gibt an diesem Mittwoch (09.00 Uhr) im Rechtsausschuss des Bundestags Auskunft über die NSA-Affäre. Das Gremium tagt allerdings nichtöffentlich.
Wie die drei Medien weiter berichteten, hat die Bundesregierung bei einem Ermittlungsverfahren im Fall des Kanzlerinnen-Handys Unterstützung signalisiert. So soll Karlsruhe etwa bei Rechtshilfeersuchen an US-Stellen voll unterstützt werden - notfalls auch mit diplomatischem Druck auf die USA.
Vor einem Auftritt Ranges im Bundestag forderten die Grünen von ihm Ermittlungen zur NSA-Affäre. „Dass der Generalbundesanwalt in der Pflicht ist, gegen einen solchen Verstoß vorzugehen, steht außer Frage“, sagte ihr Innenexperte Konstantin von Notz in Berlin.
Die Anklagebehörde in Karlsruhe prüft seit Monaten Vorwürfe gegen die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste. Es gehe um den strafrechtlichen Verdacht der Agententätigkeit in Deutschland, sagte der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte in Karlsruhe, wenn strafrechtliche Ermittlungen aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft deutscher Sicherheitsbehörden nicht aufgenommen werden könnten, wäre die Bundesregierung gefordert. Sie müsse die Sicherheitsbehörden dann in ihre Schranken weisen.
Der Bundesanwaltschaft liegen nach Angaben eines Sprechers Hunderte Anzeigen vor. Die Behörde wird bei Spionageverdacht jedoch auch von sich aus tätig.
Unterdessen rückt im Streit um eine mögliche Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden vor dem entsprechenden Untersuchungsausschusses des Bundestags eine Klage der Grünen näher. „Sobald klar ist, dass die Bundesregierung die Amtshilfe verweigert (...), werden wir unser Aufklärungsinteresse beim Bundesverfassungsgericht geltend machen“, sagte Ströbele.
Der Ausschuss hatte beschlossen, Snowden als Zeuge vernehmen zu wollen - unklar ist noch, wo und wie. Der US-Informant, der noch bis Ende Juli in Moskau Asyl genießt, hatte angekündigt, dann nach Brasilien gehen zu wollen. Laut den Grünen ist er aber auch bereit, in Deutschland auszusagen. Die Grünen begründen die Klage-Ankündigung mit einem neuen Schreiben der schwarz-roten Bundesregierung an den NSA-Ausschuss.
So führt die Regierung dort aus, mit den USA wegen der Frage einer möglichen Auslieferung Snowdens in sein Heimatland in Kontakt getreten zu sein. Die Grünen werfen der Regierung deshalb vor, auf Zeit zu spielen, statt klar zu sagen, ob sie eine Aussage des „Whistleblowers“ in Deutschland ermöglichen wolle oder nicht.