Umstrittenes Todesurteil gegen Mexikaner in USA vollstreckt
Austin (dpa) - Die Tat liegt 20 Jahre zurück, an der Schuldfähigkeit des Verurteilten gibt es Zweifel. Dennoch wird ein Mexikaner in Texas hingerichtet. Angeblich wurde der Mann nicht richtig über seine Rechte aufgeklärt.
Trotz internationaler Proteste und Kritik aus dem US-Außenministerium ist im Bundesstaat Texas ein Mexikaner hingerichtet worden. Edgar Tamayo Arias wurde am Mittwochabend (Ortszeit) im Gefängnis von Huntsville mit einer Giftspritze getötet, wie die Behörden mitteilten.
Bis zuletzt hatten seine Anwälte für einen Abschub gekämpft. Kurz vor der Hinrichtung hatte der Oberste Gerichtshof in Washington einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt.
Tamayo war wegen des Mordes an einem Polizisten 1994 zum Tode verurteilt worden. 2004 hatte der Internationale Gerichtshof in einem Urteil allerdings festgestellt, dass die US-Behörden den Mexikaner während seines Prozesses nicht über die Möglichkeit konsularischer Hilfe informiert hatten. Damit sei gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verstoßen worden.
„Texas hat heute einmal wieder seinen mangelnden Respekt vor der Herrschaft des Rechts und den vertraglichen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten gezeigt“, hieß es in einer Stellungnahme von Tamayos Anwälten. „Wenn er während des Prozesses Unterstützung vom mexikanischen Konsulat erhalten hätte, wäre Herr Tamayo niemals zum Tode verurteilt worden.“
Die Anwälte kritisierten zudem, dass der mentale Zustand ihres Klienten nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Der Verurteilte sei geistig zurück geblieben.
Mexikos Regierung verurteilte die Hinrichtung. „Die Exekution verstößt gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen und steht im Widerspruch zum Urteil des Internationalen Gerichtshofs“, hieß es in einer Stellungnahme des mexikanischen Außenministeriums.
Zuletzt hatte sogar US-Außenminister John Kerry versucht, die texanischen Behörden zu einem Aufschub zu bewegen. Denn das Außenministerium in Washington fürchtet, künftig könne auch US-Bürgern im Ausland konsularische Rechtshilfe verwehrt werden.