Das teilte das ungarische Außenministerium am Freitag in Budapest mit. Auch eine Passage, die vorsieht, dass Geldstrafen des Europäischen Gerichtshofs durch neue Steuern aufgebracht werden können, soll nicht in der Verfassung bleiben. Dafür werde man im sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsgesetz festlegen, dass „unerwartete finanzielle Verpflichtung“ durch die Erhebung neuer Steuern finanziert werden können. Dies stelle eine „befriedigende Lösung“ dar, weil es keine Berufung auf das EU-Gericht mehr gebe.
Die geplanten Änderungen seien Gegenstand eines Briefs, den Außenminister Janos Martonyi an die EU-Kommission geschickt habe, hieß es weiter. Martonyi antwortete damit auf die Beanstandungen des Brüsseler Gremiums im Zusammenhang mit den umstrittenen Verfassungsänderungen. Die Kommission hatte mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht.
Hart bleibt Budapest hingegen in der Frage des Verbots der Wahlwerbung in privaten Fernseh- und Radiomedien. Die diesbezügliche Bestimmung, die in der Verfassungsnovelle vom April enthalten ist, werde bleiben, hieß es in der Erklärung.