US-Gericht: Schimpansen stehen Menschen rechtlich nicht gleich
New York (dpa) - Ein US-Gericht hat die Klage von Tierschützern abgewiesen, Schimpansen dem Menschen teilweise rechtlich gleichzustellen. Ein Schimpanse sei keine „Person“ gemäß des sogenannten „Habeas Corpus“, hieß es am Donnerstag in einer schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts in Albany im Bundesstaat New York.
Der Begriff „Habeas Corpus“ („Du habest den Körper“) wurde im Mittelalter in Haftbefehlen verwendet. In der englischen Habeas-Corpus-Akte wurde 1679 festgehalten, dass jede Verhaftung eines englischen Untertans begründet und von einem Richter geprüft werden muss.
Dieses Prinzip ist auch in der US-Verfassung enthalten. Um darunter zu fallen, müssten Schimpansen aus Sicht des Gerichts fähig sein, rechtliche Verantwortung und gesellschaftliche Pflichten zu übernehmen.
Tierschützer der Gruppe „Nonhuman Rights Project“ hatten mit ihrer Klage unter anderem erwirken wollen, dass ein Schimpanse namens Tommy freigelassen wird. Dieser wird aus ihrer Sicht unrechtmäßig in der Stadt Gloversville festgehalten.