US-Todeskandidat Bucklew bekommt Aufschub

Washington (dpa) - Das oberste US-Gericht hat die erste geplante Hinrichtung nach der qualvollen Exekution eines Häftlings vor einigen Wochen gestoppt. Der Supreme Court entschied am Mittwochabend (Ortszeit), dass der Mörder Russell Bucklew vorerst nicht exekutiert werden darf.

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Zunächst müsse ein niedrigeres Bundesgericht den Fall prüfen, begründete der Supreme Court sein Votum nach Angaben des TV-Senders ABC. Der Fall dürfte die Debatte um die Todesstrafe in den USA weiter anheizen - derzeit erlauben 32 der 50 Bundesstaaten das Töten von Schwerverbrechern.

Der Supreme Court bestätigte damit die Entscheidung eines Einzelrichters vom Vortag, die nur eine Stunde vor der geplanten Exekution ergangen war. Der 46-Jährige Bucklew sollte im Bundesstaat Missouri mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Er hatte aber gesundheitliche Probleme angeführt, die eine Exekution mit einem Giftcocktail quälend und schmerzhaft machen könnten.

Der Todeskandidat bezog sich dabei auch auf eine Exekution Ende April in Oklahoma-City, bei der das Gift nicht richtig gewirkt hatte. Der Todeskandidat Clayton Lockett starb damals erst nach qualvollen 43 Minuten und extremen Schmerzen. Wegen eines Venenproblems hatten nicht alle Chemikalien die Blutbahn erreicht. Der Mann erlag schließlich den Folgen eines Herzinfarkts. Augenzeugen sprachen von grausigen Szenen.

Der Fall hatte landesweites Aufsehen erregt und Millionen Amerikaner empört.Präsident Barack Obama kündigte darauf eine Prüfung der Hinrichtungsmethoden an.

Hintergrund der Probleme sind Nachschubprobleme der USA bei den zur Tötung eingesetzten Substanzen. Europäische Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift jetzt auf neue Mischungen aus obskuren Quellen zurück. Kritiker werfen vielen Behörden vor, sie hielten die Zusammensetzung des Gifts geheim.