Fehler in Gerichtsdokument Wird Wikileaks-Gründer Assange in den USA angeklagt?

New York · Wartet auf Wikileaks-Gründer Julian Assange nun doch eine Anklage in den USA? Ein seltsames Versehen der Staatsanwaltschaft scheint jedenfalls darauf hinzudeuten.

Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Foto: dpa/Constantin Eckner

US-Staatsanwälte haben durch einen augenscheinlichen Redigierfehler einen Hinweis auf Pläne zur strafrechtlichen Verfolgung von Wikileaks-Gründer Julian Assange in den USA gegeben. Sein Name tauchte unvermittelt in einem Gerichtsdokument in einem anderen Fall auf. Die Situation legt die Vermutung nahe, dass die Passagen zu Assange fälschlicherweise aus einem anderen Papier herauskopiert und nicht geändert wurden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus dem Bundesstaat Virginia sagte der „New York Times“, es handele sich um einen Fehler: „Das war nicht der Name, der in diesem Dokument stehen sollte.“

Unklar blieb, ob Assange bereits angeklagt wurde - und was genau ihm dann vorgeworfen wird. Wenige Stunden bevor das Dokument mit Assanges Namen bekannt wurde, berichtete das „Wall Street Journal“ spät am Donnerstag, dass das US-Justizministerium eine Anklage gegen Assange vorbereite und zunehmend zuversichtlich sei, ihn vor ein amerikanisches Gericht zu bekommen.

Assange bezeichnet sich selbst als Journalist und beansprucht deshalb die für Medien üblichen Schutzklauseln, wenn es um die Geheimhaltung von Quellen und die Veröffentlichung vertraulicher Informationen geht. WikiLeaks trat zunächst in Erscheinung mit der Veröffentlichung geheimer US-Dateien, die unter anderem Menschenrechtsverletzungen und die Tötung von Zivilisten durch amerikanische Truppen in Afghanistan dokumentierten.

Aktuell steht Wikileaks aber vor allem im Fokus von US-Ermittlungen, weil die Enthüllungswebsite im Präsidentschaftswahlkampf 2016 gestohlene E-Mails der demokratischen Partei veröffentlichte. US-Behörden gehen davon aus, dass die E-Mails von russischen Hackern heruntergeladen und Wikileaks zugespielt wurden. Dieser Aspekt beschäftigt auch Sonderermittler Robert Mueller, der die russische Einmischung bei der von Donald Trump gewonnenen Präsidentenwahl untersucht.

Assange lebt seit mehr als fünf Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors. Er flüchtete dorthin, um sich einer Auslieferung nach Schweden zu entziehen. In Stockholm wurde gegen ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt, diese Untersuchungen wurden inzwischen eingestellt. Der britische Haftbefehl wegen Verletzung von Kautionsvorgaben bleibt aber in Kraft, weil der Wikileaks-Gründer gegen Gerichtsauflagen verstoßen habe. Das Verhältnis zwischen Assange und seinen ecuadorianischen Gastgebern ist inzwischen angespannt: Unter anderem wurde seine Internet-Verbindung nach politischen Äußerungen gekappt.

Das Gerichtsdokument vom 22. August 2018, in dem der Name von Assange auftaucht, ist ein Antrag, die Vorwürfe gegen einen anderen Mann wegen Nötigung Minderjähriger unter Verschluss zu halten. In der Begründung auf Seite zwei heißt es dann aber plötzlich, der Schritt sei nötig, „um die Tatsache, dass Assange angeklagt wurde, geheimzuhalten“. Weiter steht, die strafrechtlichen Vorwürfe und der Haftbefehl müssten versiegelt bleiben, bis Assange verhaftet wird „und sich nicht mehr einer Verhaftung oder Auslieferung entziehen kann“.

Das Dokument mit dem falschen Namen wurde von Seamus Hughes, einem Terrorismus-Experten der George Washington University, entdeckt. Gerichtsdokumente in den USA sind grundsätzlich öffentlich, können aber unter bestimmten Fällen unter Verschluss gehalten werden.

(dpa)