Bundestag: Ausbildung in einem Terrorcamp wird bestraft

Teilnehmern drohen bis zu zehn Jahre Haft. Juristen halten das Gesetz für bedenklich.

Berlin. Wer sich in einem Terrorlager im Umgang mit Waffen oder Sprengstoff unterweisen lässt, kann in Zukunft mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das entschied der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von SPD und Union.

FDP, Grüne und Linkspartei lehnten die Gesetzesverschärfung ab, die noch durch den Bundesrat muss und künftig die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Taten unter Strafe stellt. Sicherheitsbehörden hatten zuletzt davor gewarnt, dass immer mehr junge Islamisten aus Deutschland zu Terrorcamps im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet reisen.

Wer - wie Mitglieder der in Düsseldorf vor Gericht stehenden "Sauerland-Gruppe" - solche Terrorlager besucht hat, macht sich aus Sicht der Bundesregierung mehr als verdächtig, über dessen Gesinnung, heißt es, muss nicht mehr ausgiebig spekuliert werden. Sie ist unter Strafe zu stellen, weil sie früher oder später auf die Verabredung und Vorbereitung von staatsgefährdenden Verbrechen ungeheuren Ausmaßes hinauslaufen kann. Kann - nicht muss.

Juristen halten diese Meinung bis heute für bedenklich, weil damit die Strafbarkeit einer Tat in das Vorstadium des Versuchs verlagert werde. Dahinter steht die durchaus denkbare Möglichkeit, dass ein Teilnehmer eines Terrorcamps in jungen Jahren sehr wohl das Rüstzeug erworben hat, abscheuliche Anschläge zu begehen, sie aber im Laufe des Älterwerdens schlicht nicht mehr anwenden will. Muss auch er verurteilt werden mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren?

Das Gesetz sagt: Nein. Entscheidend ist der Nachweis einer erklärten Attentatsabsicht. Allerdings soll künftig allein der Versuch, mit einem Terrorcamp Kontakt aufzunehmen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Für die Ermittlungsbehörden bedeutet die am Donnerstag im Bundestag durchgesetzte Verschärfung eine harte Bewährungsprobe im kriminalistischen Alltag. Einem militanten Islamisten nachzuweisen, dass er sich in einem Terrorcamp hat schulen lassen, ist schon selbst unter Zuhilfenahme geheimdienstlich erlangter Informationen mühsam genug, sagt die Gewerkschaft der Polizei. Zusätzlich den Vorsatz einer Attentatsabsicht gerichtsfest zu machen, übersteige voraussichtlich die Fähigkeiten der Behörden.

Ein mit dem Thema Islamismus seit langem beschäftigter Verfassungsschützer sagte. "Wir sind ja schließlich keine Hellseher." Die Linkspartei hält das erweiterte Anti-Terror-Gesetz für einen Ausweis von "Gesinnungsjustiz", die Grünen erkennen darin eine "Sicherheitsphobie".