Analyse Das schädliche Berliner Asyl-Chaos

Während die Koalition ihre Regierungsfähigkeit gefährdet und sich in der Flüchtlingspolitik ohne jede Not in Grund und Boden debattiert, steigen die Umfragewerte der AfD. Auf die Idee, dass die Mehrheit der Deutschen einfach gern vernünftige Verhältnisse hätte, kommt in Berlin offenbar niemand.

Der Fall der 14-jährigen Schülerin Bivsi Rana aus Duisburg aus dem Jahr 2017 heizte die Debatte über das deutsche Asylrecht an.

Foto: Marius Becker

Duisburg/Berlin. An kaum einem anderen Fall kann man den ganzen Irrsinn der Debatte um das deutsche Asylrecht und die wirre Flüchtlingspolitik so einfach erklären wie an dem Drama, das am 29. Mai 2017 in einem Klassenraum des Duisburger Steinbart-Gymnasiums begann: Ein Lehrer kam in den Unterricht der 9d und bat eine 14-jährige Schülerin, ihn zum Rektor zu begleiten. Dort warteten zwei Mitarbeiter des Duisburger Ordnungsamts. Das Mädchen konnte sich im Lehrerzimmer noch von zwei Freundinnen verabschieden, zurück in die Klasse durfte es nicht mehr.

Von Duisburg aus wurde die 14-Jährige zum Frankfurter Flughafen gebracht und ein paar Stunden später gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben — das war zu viel für ihre Mitschüler, die Duisburger Öffentlichkeit und die NRW-Politik. Der Fall der 14-jährigen Bivsi Rana, 2002 in Lüdenscheid geboren, wurde ohne Rücksicht auf die Fakten zum politischen und medialen Symbol für eine kaltherzige, rücksichtslose Abschiebepolitik, die gut integrierte Ausländer aus dem Land jagt, aber es bis heute nicht schafft, die Masse der Straftäter aus der Kölner Silvesternacht zu ermitteln, zu verurteilen und in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) schaltete sich ein, NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) nahm sich der Sache an und schließlich empfahl der Petitionsausschuss des NRW-Landtags einstimmig der Stadt Duisburg, die Wiedereinreisesperre für Bivsi Rana aufzuheben. Im vereinten Willen, rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte auszuhebeln, wurde in aller Eile unter Mithilfe des Auswärtigen Amts ein Austausch-Programm erfunden, um das Mädchen mit einem Schüler-Visum nach Duisburg zurückkehren zu lassen — begleitet von ihren Eltern, die ebenfalls wieder einreisen durften. Der Vater arbeitet wieder als Koch, Bivsi geht wieder zur Schule. Ihre Aufenthaltserlaubnis endet, wenn sie das Abitur hat. Dann geht das Drama um Bleiberecht oder Abschiebung für Tochter, Mutter und Vater wieder von vorne los.

Das Erstaunliche an diesem Fall ist: Die öffentliche Unterstützung ebbte auch nicht ab, als längst bekannt war, dass Bivis Vater Bhim Rana den deutschen Staat fast zwei Jahrzehnte lang belogen und betrogen hatte. 1998 hatte er unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Seine Abschiebung verhinderte Rana, indem er vorgab, seine Papiere verloren zu haben.

Jahrelang versuchten deutsche Behörden vergeblich, seine Identität zu klären. Auch Bivis Mutter log eine falsche Identität vor. 2008 legte er sogar einen auf seinen falschen Namen ausgestellten nepalesischen Pass vor. 2012 offenbarte er seine wahre Identität, 2013 erging an ihn die Anordnung, Deutschland innerhalb von zwei Monaten zu verlassen. Dagegen klagte Rana. Im März 2016 urteilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht: kein besonderer Ausweisungsschutz, die Familie muss gehen. Im Mai 2018 wurde die Abschiebung vollzogen.

Die Spitze des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kritisierte die Rückgängigmachung als „Schlag ins Gesicht aller Ausländer, die sich rechtskonform verhalten“. Denn Bivsis Eltern hätten „getrickst, betrogen und getäuscht, den Staat jahrelang vorgeführt“. Das Bleiberecht könne nicht davon abhängen, „wie mediengerecht das Anliegen präsentiert wird“, wetterte Gerichtspräsident Andreas Heusch dieses Jahr im März.

Auch könne es nicht angehen, dass faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben werde, obwohl es im Irak seit dem Zurückdrängen der IS-Terroristen durchaus sichere Regionen gebe. Noch immer nähmen die nordafrikanischen Staaten ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. Und das sogenannte „Kirchenasyl“ sowie das regelrechte Werben staatlicher (!) Psychiatrie-Einrichtung mit Slogans wie „Fühlen sie sich von Abschiebung bedroht?“ erwecke bei den Richtern den Eindruck, Aufenthalte im Kirchenasyl oder in der Psychiatrie würden gezielt eingesetzt, um Fristen ins Leere laufen zu lassen.

Es drehe sich „ein riesiges rechtsstaatliches Rad, und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, kritisierte Vizepräsidentin Gabriele Verstegen die staatliche Inkonsequenz bei der Durchsetzung von Abschiebungen. Die politische Reaktion erfolgte prompt: Ohne vernehmlichen Widerspruch irgendeiner anderen Partei warf der Vorsitzende der NRW-Grünen, Felix Banaszak, Heusch und seinen Kollegen eine „öffentliche Diffamierung der Familie Rana“ vor.

Die Reaktionen im Fall Bivsi Rana zeigen, dass viele Deutsche weder für das internationale Flüchtlings- noch das von ihm überlagerte deutsche Asylrecht Verständnis haben, wenn es im Ergebnis dazu führt, dass gut in ihre deutsche Umgebung integrierte Ausländer, die arbeiten, Steuern zahlen und ordentliche Nachbarn sind, nach jahrelangen Gerichtsverfahren abgeschoben werden.

Diese Haltung steht keineswegs im Widerspruch zu Umfrageergebnissen, die seit Herbst 2015 immer und immer wieder die gleichen Ergebnisse erbringen: Zwei Drittel der Deutschen sind unzufrieden mit der Flüchtlingspolitik der Regierung. Ähnlich viele befürworten eine Verstärkung der Grenzkontrollen — und sind gleichzeitig dafür, mehr Geld für die bessere Integration von Flüchtlingen auszugeben.

Denn die Alltags-Erfahrung lehrt: Welche Rechts-Verschärfung auch immer die deutsche Politik beschließt — wer einmal hier ist, bleibt. Und die Zahlen bestätigen vermeintliche Vorurteile: „Im April 2018 waren rund drei Viertel der Asylbewerber in Deutschland jünger als 30 Jahre und 58 Prozent männlich“, räumt die Bundesregierung ein. 2017 seien rund zwei Drittel der Asylbewerber in Deutschland männlich gewesen.

Der Anteil der Flüchtlinge, der tatsächlich einen Anspruch auf einen Schutzstatus hätte, wird immer geringer: 2017 habe die Gesamtschutzquote noch bei 43 Prozent gelegen, im ersten Quartal 2018 sei sie auf rund 32 Prozent gesunken, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ über eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Und was kein 63-Punkte-Plan und kein Koalitionskrach ändert, ist der Umstand, dass aktuell 366 000 berechtigt oder unberechtigt Eingereiste auf eine Gerichtsentscheidung über ihren Schutzstatus warten.

Die Verfahrensdauer liegt laut der SZ derzeit im Schnitt bei elf Monaten, 2017 seien es nur 7,8 Monate gewesen. An den Kern des Problems, der seit den Balkankriegen der 1990er Jahre hinlänglich bekannt ist, traut sich die Politik nicht heran: Das deutsche Asylrecht dient einer Vielzahl schlicht unberechtigter Migranten als aufenthaltsverlängernder Notausgang aus dem Flüchtlingsrecht — weshalb die Politik nicht einmal sinnvoll erklären kann, was überhaupt der Unterschied zwischen einem Flüchtling und einem Asylberechtigten ist.

„Umgangssprachlich sind alle Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, Flüchtlinge. Rechtlich ist es komplizierter“, heißt es dazu auf einer Internetseite der Bundesregierung, auf der weiter behauptet wird: „Schutz gewährt Deutschland auch jenen, die aus Kriegsgebieten fliehen. Dazu hat Deutschland 1951 gemeinsam mit fünf anderen Ländern die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet.“

Selbst das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) räumt dagegen ein: „Die Genfer Flüchtlingskonvention, das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsrechts, bezieht sich nicht explizit auf Menschen, die vor Konflikten fliehen, obwohl in den letzten Jahren die meisten großen Flüchtlingsbewegungen durch Bürgerkriege ausgelöst wurden, in denen religiöse, ethnische oder Stammesgewalt eskalierten.“ Zu Deutsch: Lediglich Bürger eines Landes zu sein, indem ein Krieg tobt, und dadurch an Leib und Leben bedroht zu sein, begründet nach internationalen Standards keinen Flüchtlingsstatus.

Das UNHCR vertritt allerdings den Standpunkt, dass Personen, die vor Krieg und Gewalt fliehen und deren Staat sie nicht schützen kann oder will, als Flüchtlinge „anzusehen“ sind. Die Rechtslage, die man aus guten Gründen als inhuman und unmoralisch empfinden kann, ist jedoch schlicht: Das Leid der Menschen ist nicht entscheidend für ihren Schutzstatus.

Der Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention regelt klar, dass als Flüchtling nur anzusehen ist, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat.

Einen Ausweg bietet das deutsche Asylrecht. Es resultiert aus den Erfahrungen der Nazi-Zeit, als Millionen Verfolgte in Deutschland festsaßen, weil kein Land sie aufnehmen wollte. Für die junge Bundesrepublik war daher klar: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“ Es regelt aber auch: Ist eine Anerkennung mangels politischer Verfolgung nicht möglich, kann ein Flüchtlingsstatus als „subsidiär Schutzberechtigter“ greifen.

Diesen Schutz bekommen auch Flüchtende, wenn ihnen „eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ droht. Was daraus folgt, ist eine Dauer-Beschäftigung der Gerichte, weil letztlich (fast) alle Flüchtenden im Asylverfahren landen.

Der „subsidiäre Schutz“ gilt nur für ein Jahr, dann wird er überprüft. Solange der Schutz gilt, haben die Geflüchteten auch einen Anspruch auf Sozialleistungen. Wessen Asylantrag sich in der Bearbeitung befindet, erhält für die Dauer des Verfahrens eine „Aufenthaltsgestattung“. Auch bei negativem Ausgang des Asylverfahrens können Geflüchtete bei Vorliegen entsprechender Gründe eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung“ (kurz: Duldung) erreichen, die teils sogar die Aufnahme einer Arbeit erlaubt. Erreicht ein Geflüchteter am Ende aller Verfahren keinen Schutzstatus, so ist er ausreisepflichtig. Das bedeutet aber nicht unmittelbar, dass die Abschiebung erfolgt. Dem können diverse „Rückführungshindernisse“ im Weg stehen.

Dass es wie im Fall von Bivsis Vater Bhim Rana von 1998 bis 2017 dauert, bis alle Rechtsfragen geklärt sind und eine Abschiebung tatsächlich vollzogen wird, mag eine Ausnahme sein. Doch in den meisten europäischen Ländern hätte es diese Ausnahme nicht gegeben. Solange die Politik die Flüchtenden in das deutsche Asylverfahren drängt, gilt: Auch wer völlig unberechtigt in Deutschland Aufenthalt begehrt, ist noch lange nicht wieder weg.

Ein Ausweg wäre ein Einwanderungsgesetz, dass Menschen wie Bhim Rana ohne Lug und Trug ermöglicht, nach Deutschland einzuwandern, und wirklich qualifizierten Flüchtlingen erlaubt, ein Aufenthaltsrecht ohne den Asyl-Umweg zu erlangen. Statt wenigstens den Versuch zu unternehmen, das derzeitige (historisch durchaus begründbare) Dickicht von Vorschriften, Verfahrensschritten und einer für normale Menschen undurchschaubaren Zahl von Um- und Auswegen erstens zu erklären, und zweitens gerechter, nachvollziehbarer und vor allem einfacher zu machen, ergeht sich die Berliner Politik wahlweise in rassistischen Widerwärtigkeiten (AfD), Lautstärke ohne Anstand (CSU), verdruckster Sprachlosigkeit (CDU), Besserwisserei (FDP) oder moralischen Belehrungen (Grüne und Linke).

Werbung für eine humane, realistische und europäisch getragene Migrationspolitik ist nichts davon. Der Gedanke, dass moralischer Rigorismus und der Dauer-Appell gegen alles, was man von hohem Ross des eigenen Bescheidwissens herab für rechts-populistisch hält, der Sache mehr schadet als nutzt, während sich die Kanzlerin mit echten Rechtsextremisten und völkischen Spinnern in europäischen Regierungen herumschlagen muss, scheint linken Sozialdemokraten, Grünen und der Linkspartei derzeit nicht zu kommen.

Als die „Zeit“ sich am Donnerstag wagte, in einem Pro und Contra die berechtigte Frage zu stellen, ob private Seenotrettung im Mittelmeer wirklich eine gute Sache ist oder bloß gut gemeint, brach in den sozialen Netzwerken ein Shitstorm über die Zeitung herein, der jedes Maß und jede Bodenhaftung verlor. Natürlich ist die Mehrheit der Deutschen dafür, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Sie ist lediglich nicht dafür, alle Geretteten nach Europa zu bringen und das Geschäft der Schlepper dadurch zu befördern.

75 Prozent der Deutschen sind laut Infratest dimap unverändert für eine europäische Lösung in der Flüchtlingspolitik — aber glauben mehrheitlich nicht (59 Prozent), dass diese schnell realisierbar ist. Dieses Stimmungsbild einer pro-europäischen, aber illusionsfreien Haltung hat sich seit 2016 nicht verändert. Was die Union und SPD als Regierungskoalition aufführen, beschleunigt lediglich den Verfall ihres Status’ als Volksparteien. An ihren Umfragewerten könnten sie ablesen, dass sie damit ihre Repräsentationskraft aufs Spiel setzen.

Die erringt man bei Wählerinnen und Wählern, die in ihrer absoluten Mehrheit lediglich endlich vernünftig regiert werden wollen, nicht zurück, indem man sich möglichst irre aufführt.